Full text: Proceedings (Part 1)

Internationale Gesellschaft für Photogrammetrie 
Statuten 
Begriff und Ziele 
Die Internationale Gesellschaft für Photogrammetrie (im folgenden «Gesellschaft» 
genannt) ist eine internationale, von Regierungsstellen unabhängige Organisation zur Förde- 
rung der internationalen Zusammenarbeit für den Fortschritt der Photogrammetrie und ihrer 
Anwendungen. 
Die Gesellschaft verfolgt ihre Ziele unter Ausschluß von rassischen, religiösen, nationalen und 
politischen Gesichtspunkten. Sie bekennt sich insbesondere zur Deklaration der 8. General- 
versammlung des Rates der wissenschaftlichen Unionen (ICSU) über politische Unabhängig - 
keit, beschlossen im Oktober 1958. 
Zur Erreichung ihrer Ziele entfaltet die Gesellschaft folgende Tätigkeit: 
a Durchführung internationaler Kongresse in regelmäßigen Zeitabständen mit Vorträgen, Mit- 
teilungen, Verhandlungen, Ausstellungen und Besichtigungen; 
b Förderung und Koordination von Forschungen auf dem Gebiet der Photogrammetrie und 
Entwicklung ihrer Anwendungen durch Bestellung von internationalen Kommissionen und 
Arbeitsgruppen, deren jede sich einem besonderen Gebiet der Photogrammetrie widmet; 
c Internationale Verbreitung der Verhandlungen und der Resultate von Forschungen durch 
die Veröffentlichung des Internationalen Archives für Photogrammetrie als Sammlung der 
Berichte über die Kongresse und anderen Zusammenkünfte, welche die Gesellschaft oder 
ihre Unterorganisationen (Technische Kommissionen, Arbeitsgruppen usw.) im Sinne der 
von der Generalversammlung festgesetzten allgemeinen Richtlinien veranstaltet; 
d Herausgabe und Verbreitung einer internationalen Zeitschrift als offizielles Organ der Gesell- 
schaft oder Benutzung bestehender Fachzeitschriften zu diesem Zwecke; 
e Fórderung der Bildung einer nationalen Gesellschaft für Photogrammetrie in jedem Lande 
und Erleichterung des Gedanken- und Erfahrungsaustausches unter den verschiedenen 
nationalen Gesellschaften; 
f Fórderung der Veróffentlichung und des Austausches wissenschaftlicher Abhandlungen 
und Berichte auf dem Gebiet der Photogrammetrie. 
Die Gesellschaft kann allgemein jede Tátigkeit entfalten, die ihrem Zweck entspricht oder ihre 
Ziele fördert, vorausgesetzt, daß diese Tätigkeit weder ihren Statuten noch den Ausführungs- 
bestimmungen, der Gesetzgebung des Landes, in dem die Tätigkeit entfaltet wird, oder den 
allgemeinen Grundsätzen, zu denen sich die Gesellschaft bekennt, widerspricht. 
Jedes Land, in dem auf dem Gebiet der Photogrammetrie gearbeitet wird, kann die Aufnahme 
in die Gesellschaft beantragen. Ein Land kann nur durch eine einzige Organisation vertreten 
sein. Diese Organisation wird Mitglied der Gesellschaft und ist der Gesellschaft gegenüber für 
die Erfüllung aller Mitgliedspflichten verantwortlich, insbesondere für 
— die Vertretung der Gesamtheit der Photogrammeter des Landes, 
— die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge, 
— die Teilnahme an den wissenschaftlichen Bestrebungen der Gesellschaft. 
Name und Zweck 
Wesen 
Tätigkeit 
Kongresse 
Wissenschaftliche Arbeit 
«Internationales Archiv 
für Photogrammetrie» 
Offizielles 
Publikationsorgan 
Landesgesellschaften 
Wissenschaftliche 
Veröffentlichungen 
Weitere Tätigkeit 
Mitgliedschaft 
203 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.