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Der Prásident der Gesellschaft
— beruft ein und leitet die Vollversammlungen des Kongresses, die Generalversammlungen
und die Sitzungen des Vorstandes. Er kann aber den Vorsitz in den Vollversammlungen des
Kongresses an den Kongreßdirektor delegieren.
— koordiniert die Tätigkeit der Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen im Sinne der
Beschlüsse und Absichten des Kongresses,
— vertritt die Gesellschaft in ihren Beziehungen zu nationalen und internationalen Institutionen
und Organisationen, deren Tätigkeit die Gesellschaft betrifft,
— arbeitet zusammen mit anderen an der Photogrammetrie, Photointerpretation, Landesver-
messung, Geodäsie, Kartographie und Geographie interessierten internationalen Organisa-
tionen mit dem Ziel, die zeitliche Folge und örtliche Verteilung internationaler Zusammen-
künfte für solche verwandten Wissenschaften vernünftig zu regeln.
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Aufgaben, soweit
sie vom Präsidenten dazu beigezogen werden.
Der ohne Wahl bezeichnete Vizepräsident ist der erste Vizepräsident. Müssen beide Vize-
präsidenten durch eine Wahl bestimmt werden, wird einer von ihnen von der Generalversamm-
lung zum ersten Vizepräsidenten ernannt.
Im Falle der Verhinderung des Präsidenten durch höhere Gewalt übernimmt der erste Vize-
präsident die Funktionen des Präsidenten. Ist auch er durch höhere Gewalt an dieser Stell-
vertretung verhindert, dann tritt der zweite Vizepräsident an seine Stelle.
Der Direktor des Kongresses präsidiert das Kongreßkomitee. Er berichtet dem Vorstand über
die Maßnahmen für die Organisation des Kongresses und deren Fortgang. Er ist der Ver-
treter des Mitgliedes, das die Verantwortung für den Kongreß trägt in allen Angelegenheiten
der Kongreßorganisation. Er kann mit den Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen
direkt verkehren. Er erkundigt sich über ihre Bedürfnisse und Wünsche und tut das Mögliche
für deren Befriedigung.
Das Mitglied, das den Kongreß organisiert, ist für dessen angemessene Vorbereitung verant-
wortlich. Das Mitglied muß selbst für die hiefür notwendige finanzielle Unterstützung sorgen.
Es ist für die Finanzierung des Kongresses mit Einschluß der Veröffentlichung des Internatio-
nalen Archives für Photogrammetrie verantwortlich, muß die Vorbereitung und Veröffent-
lichung der Archivbände über den Kongreß sicherstellen und wird dabei von den Technischen
Kommissionen und dem Vorstand der Gesellschaft unterstützt. Es hat die finanziellen Lasten
der Veröffentlichung zu tragen.
Der Generalsekretär
a übt die Funktionen des Sekretärs der Generalversammlung, des Vorstandes und der Voll-
versammlung des Kongresses aus; er bereitet die Sitzungen dieser Organe vor, erstellt und
verteilt zur gegebenen Zeit die Tagesordnungen und die Protokolle;
b führt die Korrespondenz der Gesellschaft und sichert die Erhaltung ihres Archives, läßt
ferner den Mitgliedern alle sie betreffenden Mitteilungen zukommen;
c sammelt die Berichte der Technischen Kommissionen und verbreitet alle Informationen über
diese Kommissionen;
d arbeitet mit dem Kongrefskomitee und mit den Büros der Technischen Kommissionen bei
der Abfassung der Sitzungsprotokolle und bei der Veróffentlichung des Archives (Inhalt,
Aufmachung, Verteilung) zusammen;
e hat für die regelmäßige Herausgabe der Zeitschrift der Gesellschaft oder der Mitteilungen
zu sorgen, die in geeigneten Zeitschriften erscheinen sollen;
f sorgt für die rasche Verwirklichung der KongrefSbeschlüsse.
Der Kassenwart der Gesellschaft
a sammelt das Gesellschaftsvermógen und verwaltet dieses im Sinne der Beschlüsse der
Generalversammlung und nach den Weisungen des Vorstandes;
b führt die Rechnungen über den gesamten Finanzverkehr und unterbreitet mindestens einmal
im Jahr seine Finanzrechnung zur Kontrolle einem anerkannten Rechnungsprüfer;
unterbreitet der Finanzkommission schriftlich den jáhrlichen Finanzbericht;
d stellt die vollstándige Finanzrechnung der Gesellschaft drei Monate vor jedem Kongreß
zusammen und unterbreitet sie zur Kontrolle einem anerkannten Rechnungsprüfer;
e übermittelt einen Monat vor dem Kongref$ die geprüfte Finanzrechnung der Finanzkommis-
sion und berichtet darüber wahrend des Kongresses der Generalversammlung.
Prüsident
Aufgaben
Vizeprásidenten
Aufgaben
Erster Vizepräsident
Direktor
des Kongresses
Verantwortliches
Mitglied für
die Organisation
der Kongresse
Generalsekretär
Befugnisse und
Aufgaben
Kassenwart
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