Full text: Proceedings (Part 1)

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Der Prásident der Gesellschaft 
— beruft ein und leitet die Vollversammlungen des Kongresses, die Generalversammlungen 
und die Sitzungen des Vorstandes. Er kann aber den Vorsitz in den Vollversammlungen des 
Kongresses an den Kongreßdirektor delegieren. 
— koordiniert die Tätigkeit der Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen im Sinne der 
Beschlüsse und Absichten des Kongresses, 
— vertritt die Gesellschaft in ihren Beziehungen zu nationalen und internationalen Institutionen 
und Organisationen, deren Tätigkeit die Gesellschaft betrifft, 
— arbeitet zusammen mit anderen an der Photogrammetrie, Photointerpretation, Landesver- 
messung, Geodäsie, Kartographie und Geographie interessierten internationalen Organisa- 
tionen mit dem Ziel, die zeitliche Folge und örtliche Verteilung internationaler Zusammen- 
künfte für solche verwandten Wissenschaften vernünftig zu regeln. 
Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Aufgaben, soweit 
sie vom Präsidenten dazu beigezogen werden. 
Der ohne Wahl bezeichnete Vizepräsident ist der erste Vizepräsident. Müssen beide Vize- 
präsidenten durch eine Wahl bestimmt werden, wird einer von ihnen von der Generalversamm- 
lung zum ersten Vizepräsidenten ernannt. 
Im Falle der Verhinderung des Präsidenten durch höhere Gewalt übernimmt der erste Vize- 
präsident die Funktionen des Präsidenten. Ist auch er durch höhere Gewalt an dieser Stell- 
vertretung verhindert, dann tritt der zweite Vizepräsident an seine Stelle. 
Der Direktor des Kongresses präsidiert das Kongreßkomitee. Er berichtet dem Vorstand über 
die Maßnahmen für die Organisation des Kongresses und deren Fortgang. Er ist der Ver- 
treter des Mitgliedes, das die Verantwortung für den Kongreß trägt in allen Angelegenheiten 
der Kongreßorganisation. Er kann mit den Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen 
direkt verkehren. Er erkundigt sich über ihre Bedürfnisse und Wünsche und tut das Mögliche 
für deren Befriedigung. 
Das Mitglied, das den Kongreß organisiert, ist für dessen angemessene Vorbereitung verant- 
wortlich. Das Mitglied muß selbst für die hiefür notwendige finanzielle Unterstützung sorgen. 
Es ist für die Finanzierung des Kongresses mit Einschluß der Veröffentlichung des Internatio- 
nalen Archives für Photogrammetrie verantwortlich, muß die Vorbereitung und Veröffent- 
lichung der Archivbände über den Kongreß sicherstellen und wird dabei von den Technischen 
Kommissionen und dem Vorstand der Gesellschaft unterstützt. Es hat die finanziellen Lasten 
der Veröffentlichung zu tragen. 
Der Generalsekretär 
a übt die Funktionen des Sekretärs der Generalversammlung, des Vorstandes und der Voll- 
versammlung des Kongresses aus; er bereitet die Sitzungen dieser Organe vor, erstellt und 
verteilt zur gegebenen Zeit die Tagesordnungen und die Protokolle; 
b führt die Korrespondenz der Gesellschaft und sichert die Erhaltung ihres Archives, läßt 
ferner den Mitgliedern alle sie betreffenden Mitteilungen zukommen; 
c sammelt die Berichte der Technischen Kommissionen und verbreitet alle Informationen über 
diese Kommissionen; 
d arbeitet mit dem Kongrefskomitee und mit den Büros der Technischen Kommissionen bei 
der Abfassung der Sitzungsprotokolle und bei der Veróffentlichung des Archives (Inhalt, 
Aufmachung, Verteilung) zusammen; 
e hat für die regelmäßige Herausgabe der Zeitschrift der Gesellschaft oder der Mitteilungen 
zu sorgen, die in geeigneten Zeitschriften erscheinen sollen; 
f sorgt für die rasche Verwirklichung der KongrefSbeschlüsse. 
Der Kassenwart der Gesellschaft 
a sammelt das Gesellschaftsvermógen und verwaltet dieses im Sinne der Beschlüsse der 
Generalversammlung und nach den Weisungen des Vorstandes; 
b führt die Rechnungen über den gesamten Finanzverkehr und unterbreitet mindestens einmal 
im Jahr seine Finanzrechnung zur Kontrolle einem anerkannten Rechnungsprüfer; 
unterbreitet der Finanzkommission schriftlich den jáhrlichen Finanzbericht; 
d stellt die vollstándige Finanzrechnung der Gesellschaft drei Monate vor jedem Kongreß 
zusammen und unterbreitet sie zur Kontrolle einem anerkannten Rechnungsprüfer; 
e übermittelt einen Monat vor dem Kongref$ die geprüfte Finanzrechnung der Finanzkommis- 
sion und berichtet darüber wahrend des Kongresses der Generalversammlung. 
Prüsident 
Aufgaben 
Vizeprásidenten 
Aufgaben 
Erster Vizepräsident 
Direktor 
des Kongresses 
Verantwortliches 
Mitglied für 
die Organisation 
der Kongresse 
Generalsekretär 
Befugnisse und 
Aufgaben 
Kassenwart 
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