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— Kommission V: Nichttopographische Photogrammetrie
1. Photogrammetrie auf kurze und sehr kurze Entfernungen.
2. Photogrammetrie auf sehr lange Entfernungen. Anwendungen auf den ausserir-
dischen Raum und die Astronomie.
3. Photogrammetrie von bewegten oder sich verformenden Objekten.
4. Auswertung unkonventioneller Photographien. Holographie.
— Kommission VI: Wirtschaftliche, Berufliche und Lehrtechnische Gesichtspunkte
der Photogrammetrie
1. Organisation der photogrammetrischen Unternehmungen: Technologie,
Ausrüstung, Räumlichkeiten, Produktivitátsuntersuchen, Arbeitsvertrage, usw.
2. Unterricht. Fortbildung. Umsetzung des Personals. Klassifizierung des Personals.
3. Berufliche Gesichtspunkte der photogrammetrischen Praxis.
4. Internationaler Austausch von Erfahrungen, Dokumentationen und Ver-
suchsergebnissen.
5. Bibliographie und Terminologie.
(6. Geschichte der Photogrammetrie.)
— Kommission VII: Interpretation der Informationen
1. Methodologie der Bildinterpretation.
2. Erlangung und Auswertung nichtphotographischer Daten.
3. Interpretation multispektraler Aufzeichnungen.
4. Automatisierung der Interpretation.
5. Inventar der natürlichen Hilfsquellen.
Bei der Wahl des Mitgliedes oder der Gruppe von Mitgliedern, der statutengemáf die Leitung
für die Tátigkeit einer Kommission anvertraut wird, soll die Generalversammlung alle wesent-
lichen Umstände in Betracht ziehen, insbesondere
— die verschiedenen Mitglieder, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen,
— die bei jedem bewerbenden Mitglied nutzbaren wissenschaftlichen und technischen Móg-
lichkeiten,
— die photogrammetrischen Kenntnisse und Erfahrungen der zu Kommissionsprásidenten vor-
geschlagenen Personen,
— die Móglichkeiten und die Bereitschaft jedes der bewerbenden Mitglieder und anderer
interessierter Organisationen in ihrem Lande, das Kommissionsbüro zu unterstützen.
Die Technischen Kommissionen sind in den wissenschaftlichen Angelegenheiten ihres Inter-
essengebietes selbstándig, sollen aber mit dem Prásidenten der Gesellschaft, dem die Koordi-
nation der Arbeiten der Technischen Kommissionen und Arbeitsgruppen anvertraut ist, eng
zusammenarbeiten.
Jeder Kommissionsprásident muf$ den Prásidenten der Gesellschaft und den Vorstand laufend
und gehórig auf dem laufenden halten über den Stand und den Fortschritt der Arbeiten der-
jenigen Kommission, die er zu leiten hat.
Die Mitgliedsorganisation, der die Verantwortung für eine Technische Kommission anvertraut
ist, muß das Kommissionsbüro technisch und finanziell vollständig unterhalten.
Eine Kommission besteht aus
— dem Kommissionsbüro,
— den Nationalen Korrespondenten.
Während eines Kongresses oder Symposiums ist es allen teilnahmeberechtigt anwesenden
Photogrammetern freigestellt, an den Kommissionsarbeiten teilzunehmen.
Jedes Mitglied ist berechtigt, in jede Kommission einen Nationalen Berichterstatter zu ent-
senden. Es kann jederzeit seinen Nationalen Berichterstatter auswechseln oder ihm einen
Ersatzmann beigeben.
Kommissions-
zuteilung an
Mitglieder
Selbständigkeit
Unterstützung
der Kommissionen
Zusammensetzung
Nationale
Korrespondenten
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