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Technische Nothilfe
auch die Fahrzeuge, die Eigentum der Technischen Nothilfe
sind und ausschließlich im Dienst der Technischen Nothilfe
verwendet werden, mit dem Kennzeichen „Pol" an Stelle
der bisherigen Zulassungskennzeichen zu versehen sind.
(2) Für diese Fahrzeuge sind innerhalb eines Reg.-Bez.
geschlossene Nummerngruppen aus den zugeteilten Polizei-
nummern anzugeben.
An die Landesregierungen, den Reichskommissar für das Saar
land. — Für Preußen: An die Regierungs-Präsidenten, den
Polizei-Präsidenten in Berlin.