Full text: National reports (Part 3)

  
Kommission IV 
Herstellung von Karten und Plänen 
Berichterstatter: Dipl.-Ing. W. Scholz, Hannover 
Vorbemerkung: 
Die Bildflüge für die im folgenden aufgeführten photogrammetrischen Arbeiten werden in 
Deutschland durchweg von privaten Luftbildunternehmen durchgeführt. Es handelt sich nahezu 
ausnahmslos um Senkrechtaufnahmen auf Film. Die Auswertungen besorgen die Landesvermes- 
sungsämter und die Flurbereinigungsämter zum größten Teil selbständig; alle sonstigen Vermes- 
sungsdienststellen vergeben die photogrammetrischen Auswertearbeiten überwiegend an private 
Stellen. 
A) Die Verwendung der Photogrammetrie bei großmaßstäbigen Vermessungen 
(Kartenmaßstab 1:5000 und größer) 
l. Kataster 
Für Deutschland liegt seit Ende des letzten Jahrhunderts ein Katasterkartenwerk geschlossen 
vor. Diese Karten enthalten in erster Linie den Grenzverlauf der einzelnen Flurstücke; topogra- 
phische Gegenstände fehlen z. B. in den ehemals preußischen Gebieten fast gänzlich, der Gebäude- 
bestand ist oft nur unvollständig dargestellt. Sie sind daher vielfach erneuerungsbedürftig. 
Da z. Zt. die Erneuerung der Katasterkarten im allgemeinen nicht in größerem Zusammenhange 
betrieben wird, sondern nur dort, wo umfangreichere Veränderungen des Kartenbildes auftreten, 
ist häufig ein wirtschaftlicher Einsatz der Photogrammetrie von vornherein nicht gegeben. So sind 
Grundstücksgrenzen bisher nur in geringem Umfang photogrammetrisch bestimmt worden. Die 
Luftbildmessung wird daneben gelegentlich zur Ergänzung der Topographie und des Gebäudebe- 
standes sowie — in Bergsenkungsgebieten — zur Überprüfung des Katastergrundrisses benutzt. 
Soweit die Stereophotogrammetrie bei der Erneuerung der Katasterkarten angewandt wird, sind 
hinsichtlich des verfolgten Zweckes drei Fälle zu unterscheiden, auf die in Tabelle 1 Bezug genom- 
men wird: 
a) Topographische Ergänzung der Katasterkarten 
b) Topographische Ergänzung und Kartierung signalisierter Punkte 
c) wie b), jedoch einschl. Koordinatenmessung am Auswertegerät. 
2s ist zu bemerken, daf) es sich bei b) und c) meist nur um eine Auswahl von Grenz- und Mes- 
sungspunkten handelt. Die zu signalisierenden und auszuwertenden Punkte werden so ausgesucht, 
daB das bereits vorhandene Zahlenmaterial zur Kartierung der nichtsignalisierten Punkte be- 
nutzt werden kann. Im Fall c) wurden die Maschinenkoordinaten der signalisierten Punkte — z. T. 
mit programmgesteuerten Rechenautomaten — in das Landesnetz transformiert. 
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Anwendung der Stereophotogrammetrie bei der Erneue- 
rung der Katasterkarten im Berichtszeitraum. 
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