wird die Verdichtung des Paßpunktnetzes in Bayern seit 1958 photogrammetrisch vorgenommen.
Nach®) steht die photogrammetrische Paßpunktverdichtung in kurzen Streifen den bisher üblichen
terrestrischen Verfahren hinsichtlich der erzielten Genauigkeit kaum nach.
Für die numerisch-photogrammetrisch bestimmten Grenzpunkte ergab sich bei der Auswertung
von Einzelmodellen ein mittlerer Lagefehler von +6— 15 cm, in Extremfällen bis zu +25 em.
In einigen Fällen wurden die mittleren Streckenfehler numerischer photogrammetrischer Auswer-
tungen durch terrestrische Vergleichsmessungen bestimmt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen
sind in Tabelle 4 zusammengestellt.
Tabelle 4
Mittlerer Streckenfehler in cm
Bundesland Streckenlängen s in m
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 m und mehr
| | | | | |
Bayern ?) Tt 97 t 9,6 t 9,6 t 9,0 t 10,5 + 11,4
Niedersachsen + 5,0 + 6,0 + 8,0 bis s = 200 m
Schleswig-Holstein | + 9 + 8 + 12 + 14 bis s = 300 m
Im Rahmen der Flurbereinigung wird schon bei der Absteckung der neuen Wege und Gräben
eine sog. , Versteinungskarte* geführt, in der alle Grenzpunkte mit Angabe der Vermarkungs-
art verzeichnet sind und in die die terrestrisch gemessenen Abstandsmafe dicht benachbarter
Grenzpunkte (bis etwa 20 m) eingetragen werden. Es handelt sich hauptsächlich um Maße an
Wegekreuzungen und -knicken. Damit ist im allgemeinen eine örtliche Identifizierung nicht
notwendig und unterbleibt auch in der Regel. Man muß aber mit einem durchschnittlichen Aus-
fall von 3—10?/o der photogrammetrisch auszuwertenden Punkte rechnen. Etwa die Hälfte davon
läBt sich auf Grund der in der Versteinungskarte enthaltenen Maße einwandfrei kartieren. Die
übrigen ausgefallenen Punkte werden nac h der photogrammetrischen Auswertung durch lineare,
orthogonale, polare oder polygonale Ergänzungsmessungen an photogrammetrisch be-
stimmte Punkte angeschlossen. In Rheinland-Pfalz ist es gestattet, Polygonzüge auch für terrest-
rische Aufmessungen von Ortslagen an photogrammetrisch bestimmte Punkte anzuschlieBen.
Von den Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz sind 1958 und 1959 sog. „Richtlinien
für die Anwendung der Luftbildmessung bei Flurbereinigungen“ herausgegeben worden !?) !!).
Untersuchungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der photogrammetrischen Aufnahme des Wege-
und Gewiissernetzes wurden von Schmidt-Falkenberg?) und Pütz*) angestellt. Schmidt-Falkenberg
errechnet eine bis zu 55prozentige Kosten- und bis zu 72prozentige Zeitersparnis im Vergleich
zur terrestrischen Aufmessung. Piitz ermittelt bei den rein vermessungstechnischen ortlichen und
häuslichen Arbeiten in einem 10 km? groBen Flurbereinigungsverfahren von der Polygonierung
bis zur Kartierung und Ausarbeitung der Risse fiir die photogrammetrische Vermessung eine Zeit-
ersparnis von zusammen rd. 40°%o gegeniiber dem Polarverfahren.
Weitere Veroffentlichungen auf dem Gebiet,,Photogrammetrie und Flurbereinigung^ sind !?) bis '^).
3. Deutsche Grundkarte 1:5000
Die Bearbeitung der Deutschen Grundkarte 1:5000 liegt in den Hànden der einzelnen Landesver-
messungsámter. Dieses Kartenwerk ist erst zu einem Teil fertiggestellt. Bei seiner Herstellung
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