stübertragungsfunktionen
tiv und Emulsion sowie
O(N) - F(N). Tritt Bild-
ben sich mit Sn (N)
°h Größe der Bildwande-
n. Die das Auflösungsver-
he eines Gitters noch ge-
mmende Kontrastschwelle
h aus dem Vergleich von
ermittelt; Testgruppe 12
pe 13 jedoch nicht mehr
velle wurde also zwischen
ten. Für alle anderen den
sprechenden Funktionen
lwert dann ausnahmslos
die Testgruppe als aufge-
Kurvenverlauf unmittel-
Schwellwertes liegt, bzw.
enannte Pseudoauflôsung
ontrast wieder über den
- Kontrastschwelle
mm
30 90 100
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ältnisse bei Pseudo-
d der Kurvenverlauf
n ist, erscheint diese
ut Abb. 6 leicht ent-
enpunkte wurden in
ee m
A eme
Abb. 6 mit Kreisen markiert. Es kann also festgestellt werden, daß gute Übereinstimmung
zwischen Theorie und Versuchsergebnis besteht. Die eingeführten Näherungen (Berechnung
statt Messung von O(N) und F(N) sowie die Benutzung von rechteckigen an Stelle von sinus-
fôrmigen Intensitätsverteilungen) sind ohne spürbaren Einfluf) geblieben.
d) Schlubfolgerung
Es soll nun die Frage beantwortet werden, welche Bildwanderung beim praktischen Auf-
nahmeflug zugelassen werden darf, ohne daß die Bildqualität beeinträchtigt wird. Die vor-
stehenden Überlegungen haben gezeigt, in welcher Weise die Kontraste durch Bildwanderung
unterschiedlich vermindert werden. Niedrige Frequenzen werden wenig, hohe Frequenzen
dagegen stark betroffen. Das Auflösungsvermögen ist gegeben durch die höchste im Bild
gerade noch sichtbare Frequenz, d.h. die durch Bildwanderung verursachte Kontrast-
minderung wirkt sich auf das Auflösungsvermögen im Vergleich zu allen anderen, ebenfalls
im Bild vorhandenen niedrigeren Frequenzen am stärksten aus. Die niedrigen Frequenzen
aber tragen nicht unwesentlich zur Bildqualität bei, die deshalb vom Auflösungsvermögen
nur unzulänglich charakterisiert werden kann. Hier liegt bekanntlich einer der wesentlichen
Mángel dieses bisher verwendeten Gütemerkmals. Es ist deshalb auch dort unzulänglich, wo
ein Urteil über die Beeinträchtigung dieser Bildqualität gefällt werden soll.
Betrachtet man den gesamten Frequenzbereich in Gestalt der Kontrastübertragungs-
funktion, so verlagert sich die oben gestellte Frage nach der zulässigen Bildwanderung auf die
nach der zulässigen Kontrastminderung. Es taucht außerdem die Frage auf, welche Frequenzen
im Luftbild praktisch überhaupt vertreten sind.
Zu letzterem Problem wurden von J. Ch. Vienot [8] aus der Fourieranalyse von Luft-
bildern einige interessante Häufigkeitsverteilungen gewonnen. Natürlich sind diese Verteilun-
gen abhängig vom aufgenommenen Objekt und der Aufnahmehöhe. Es zeigt sich aber, daß
die Frequenzen größer als 10 L/mm durchweg nur noch sehr spärlich im Bilde vertreten sind.
Dies ist verstándlich, wenn man bedenkt, daf) in Luftbildern nur mit schwachen Kontrasten
gerechnet werden kann. Bei der Beurteilung der zulässigen Bildwanderung muf dies berück-
sichtigt,-d. h. also schwacher Objektkontrast in Rechnung gestellt werden.
Die Antwort auf die Frage nach der noch zulissigen Kontrastminderung wurde bereits mit
dem unter b) beschriebenen Versuch vorbereitet. Aus der Spalte „Bemerkungen‘“‘ in Tabelle 1
geht hervor, daß der Beobachter bei Geschwindigkeitsstufe 1 die Minderung für „kaum merk-
lich** hielt. Die Bildwanderung w, betrug hier das 1,7 fache der durch das Auflósungsvermógen
gegebenen, ohne Bildwanderung gerade noch unterscheidbaren Objektbreite b. Erst in Stufe 2
wurde die Minderung ,.leicht merklich'**. Hier betrug die Bildwanderung w, bereits das 3,2-
fache von by. Der Verfasser ist deshalb der Ansicht, daB eine Bildwanderung von w — 1,5 b,
zugelassen werden darf, ohne daf) die Kontrastminderung von G(N) auf S(N) im Luftbild
praktisch nachgewiesen werden kann. Betrachtet man ein Objektiv mit seinen für verschiedene
Blenden, Bildwinkel und Objektrichtungen unterschiedlichen Kontrastübertragungsfunk-
tionen und vergleicht diese Unterschiede mit der Qualität im Bilde, so kommt man zum glei-
chen Ergebnis. Für den geschilderten Laborversuch wurde ein Testobjekt mit hohem Kontrast
benutzt, die aus dem Auflösungsvermögen ermittelte, gerade noch unterscheidbare Objekt-
breite by bezieht sich also ebenfalls auf hohen Kontrast. Demgegenüber wurde bereits darauf
hingewiesen, daf) die Aerophotographie nur schwache Objektkontraste zur Verfügung hat.
Bei Berechnung der zulässigen Bildwanderung gemäß w — 1,5 : by muf) deshalb auch b, aus
dem Auflósungsvermógen für schwachen Testkontrast ermittelt werden.
Zine letzte Überlegung soll schließlich noch der Frage gelten, ob nicht bei Betrachtung
einzelner Linien im Gegensatz zu den bisher vorausgesetzten Gittern ein anderer Grenzwert
für die zulássige Bildwanderung gefunden werden würde. Wie bereits beschrieben, wurden
deshalb diese Testelemente mit in die mathematische Betrachtung und den Versuch ein-
bezogen. Hier soll nur die Größenordnung abgeschätzt werden. Aus Tabelle 2 ist mit dem
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