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(24)
ausgedrückt werden kann. Diese Bildverschiebung verursacht im entzer-
rten Bilde nach (13a) die Lageverzerrungen
| anii f se ati?
ds=nb’ i IS Ha nb ce -—f? A) p (25)
f? nt Jc
Ist bei dem optisch-mechanischen Entzerrungsvorgange die relative Un-
genauigkeit von 1%/y, zulässig, d. h.
ds |l. »ni-
7 = —— C^ 4
2nb 2
so kann man für die Aufnahmenadirdistanz eine Grenze ableiten, wobei
die Bildverschiebung praktische Bedeutung verliert. Für c«210 mm,
f «180mm und n «2 erhalten wir
Vınax* RI 4,38 (26)
und für n » 2 wird dieser Grenzwert noch grófer sein.
Bei den Senkrechtaufnahmen kann man auf die aus der Perspektiv-
Bedingung folgende Bildverschiebung immer verzichten.
Bei der affinen Entzerrung von Aufnahmen eines ebenen Gelàndes mit
der Neigung tr besteht berechtigte Möglichkeit der Vernachlässigung der
Bildverschiebung unter der Bedingung.
1—cost<1%,
d. h. für
Tmax* R 2,98 (27)
Eine solche Geländeneigung würde z. B. für 2b"= 140 mm und M3 =
= 1 :20 000 vernachlässigbare Hôhenunterschiede der Pafpunkte von
Az max 5126 m
bedeuten.
Für die Bildverschiebung (22c) bei der affinen Entzerrung von Auf-
nahmen hiigeligen Gelidndes erhalten wir endlich in Verbindung mit (13a)
die Verzerrung
Ös=Mxg : ire (28)
sodaß die Vernachlàssigungsbedingung
Os d 1 200 — 1°/
2 n b' 2 h zm / 00
zum Werte
|
f 12 nemax" RI à (29)
500
führt.
Für die in vorhergehenden Beispielen gewáhlten Werte c und Mj folgt
h=4200 m und der vernachlássigbare Wert Azp,, für welchen die Zu-
satzbildverschiebung noch ohne praktische Bedeutung ist, wird
; 12 po max: 8m .
Aus dem Vergleich der oberangeführten Formeln (26), (27) und (29) ist
ersichtlich, daß sich die Notwendigkeit einer Bildverschiebung am stärk-
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