Full text: Commissions I and II (Part 4)

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Nàhe- 
(24) 
  
ausgedrückt werden kann. Diese Bildverschiebung verursacht im entzer- 
rten Bilde nach (13a) die Lageverzerrungen 
| anii f se ati? 
ds=nb’ i IS Ha nb ce -—f? A) p (25) 
f? nt Jc 
Ist bei dem optisch-mechanischen Entzerrungsvorgange die relative Un- 
genauigkeit von 1%/y, zulässig, d. h. 
ds |l. »ni- 
7 = —— C^ 4 
2nb 2 
so kann man für die Aufnahmenadirdistanz eine Grenze ableiten, wobei 
die Bildverschiebung praktische Bedeutung verliert. Für c«210 mm, 
f «180mm und n «2 erhalten wir 
Vınax* RI 4,38 (26) 
und für n » 2 wird dieser Grenzwert noch grófer sein. 
Bei den Senkrechtaufnahmen kann man auf die aus der Perspektiv- 
Bedingung folgende Bildverschiebung immer verzichten. 
  
  
Bei der affinen Entzerrung von Aufnahmen eines ebenen Gelàndes mit 
der Neigung tr besteht berechtigte Möglichkeit der Vernachlässigung der 
Bildverschiebung unter der Bedingung. 
1—cost<1%, 
d. h. für 
Tmax* R 2,98 (27) 
Eine solche Geländeneigung würde z. B. für 2b"= 140 mm und M3 = 
= 1 :20 000 vernachlässigbare Hôhenunterschiede der Pafpunkte von 
Az max 5126 m 
bedeuten. 
Für die Bildverschiebung (22c) bei der affinen Entzerrung von Auf- 
nahmen hiigeligen Gelidndes erhalten wir endlich in Verbindung mit (13a) 
die Verzerrung 
Ös=Mxg : ire (28) 
sodaß die Vernachlàssigungsbedingung 
Os d 1 200 — 1°/ 
2 n b' 2 h zm / 00 
zum Werte 
| 
f 12 nemax" RI à (29) 
500 
führt. 
Für die in vorhergehenden Beispielen gewáhlten Werte c und Mj folgt 
h=4200 m und der vernachlássigbare Wert Azp,, für welchen die Zu- 
satzbildverschiebung noch ohne praktische Bedeutung ist, wird 
; 12 po max: 8m . 
Aus dem Vergleich der oberangeführten Formeln (26), (27) und (29) ist 
ersichtlich, daß sich die Notwendigkeit einer Bildverschiebung am stärk- 
— 15 — 
  
  
 
	        
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