sd Versuch einer Kritik aller Offenbarung. 70
Dass das erstere schlechterdings nicht anzunehmen sey, ist
schon aus dem obigen klar, denn dadurch würde Heteronomie
der Vernunft eingeführt, und das Recht einer unbedingten Will-
kür unterworfen, das heisst, es gäbe gar kein Recht. Ob das
zweite gedenkbar sey, und ob sich ein vernünftiger Grund da-
für finde, ‚bedarf einer weiteren Untersuchung.
Die Frage also, um deren Beantwortung es jetzt zu thun
ist, ist diese: Finden wir irgend einen Grund, Golt als die Ur-
sache der Existenz des Moralgesetzes in uns anzusehen? oder
als Aufgabe ausgedrückt: wir haben ein Princip zu suchen,
aus welchem Gottes Wille, als Grund der Existenz des Moral-
gesetzes in uns, erkannt werde. Dass das Sittengesetz in uns
das Gesetz Gottes an uns enthalte, und materialiter sein Ge-
setz sey, ist aus dem obigen klar: ob es auch der Form nach
sein Gesetz, d, i. durch ihn und als das seinige promulgirt sey,
als wodurch der Begriff der Gesetzgebung vollständig. gemacht
wird, davon ist jetzt die Frage, welche mithin auch so ausge-
drückt werden kann: hat Gott sein Gesetz an uns wirklich pro-
mulgirt ? können wir ein Factum aufweisen, das sich als eine
dergleichen Promulgation bestätigt?
Würde diese Frage in theoretischer Absicht, bloss um un-
sere Erkenntniss zu erweitern, erhoben, so könnten wir uns
auch ohne Antwort auf dieselbe begnügen, und schon a priori
(vor ihrer Beantwortung) sicher seyn, dass eine zu dieser Ab-
sicht befriedigende Antwort gar nicht möglich sey, indem nach
der Ursache eines Uebernatürlichen, nemlich des Moralgesetzes
in uns gefragt, mithin. die Kategorie der Causalität auf ein Nou-
men angewendet wird. .Da sie aber in praktischer Absicht zur
Erweiterung der _Willensbestimmung gethan wird, so können
wir theils sie nicht so geradezu abweisen, theils bescheiden
wir uns schon zum voraus, dass auch eine nur subjectiv, d. 1.
für unsere Denkgesetze, gültige Antwort uns befriedigen werde.
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