FIRST MEETING HELD ON WEDNESDAY, 7th SEPTEMBER, 1960
In the Chair: Prof R. BURKHARDT, President
Joint Discussion with Commission IV and VII on
Change of Name of Commission V
Herr Professor BURKHARDT: Meine Damen
und Herren. Im Namen der Kommission V be-
grüsse ich Sie herzlich zu unserer ersten und
voraussichtlich sehr kurzen Sitzung. Ich darf im
Namen meiner Kollegen von der Kommission V
unseren herzlichen Dank ausrichten, zunächst
an unsere britischen Kollegen, die uns einen
freundlichen Empfang bereitet haben und die
eine grosse Mühe darauf verwandt haben, die
Arbeit unserer Kommission V hier vorzuberei-
ten. Insbesondere habe ich unseren britischen
Kollegen dafür zu danken, dass sie unserer
Kommission wegen ihrer vielfältigen Aufgaben-
gebiete eine besondere Ausstellung zugebilligt
haben. Sodann darf ich den Vorsitzenden der
Kommission IV, Herrn Dr Härry, begrüssen
und ihm dafür danken, dass er an unserer ersten
Sitzung teilnehmen wird, und ebenfalls Herrn
Kollegen Coleman von der Kommission VII,
denn es handelt sich — und damit komme ich
zum ersten Punkt unserer Tagesordnung — um
eine bessere Abgrenzung der Kommissionsarbeit
zwischen den Kommissionen III, IV und VII.
Wir haben in unserer vergangenen Arbeit in den
vier Jahren leider verschiedene Fehlsendungen
bekommen. Wir haben uns sehr gefreut, natür-
lich, von diesen Arbeiten der anderen Kommis-
sionen Kenntnis zu haben, aber wenn wir heute
nur zehn Minuten unserer Kongresszeit opfern,
um eine bessere gegenseitige Abgrenzung zu er-
reichen, werden wir sehr viel Zeit sparen, uns
und unseren Kollegen, die vielleicht weniger mit
der Kommissionsarbeit vertraut sind, und wir
werden auch dann erreichen, dass die Schriften
pünktlich zum Kongress da sind. Ich móchte
nun einige Vorschläge unterbreiten, die ich
komprimiert habe aus den Antworten mehrerer
Kollegen, die sehr rege an dieser Frage teilge-
nommen haben, insbesondere auch Herr Kollege
Härry und Herr Kollege Coleman, die ja beson-
ders an dieser Abgrenzung interessiert und be-
teiligt sind. Zunächst einmal muss ich als ersten
Punkt feststellen, dass wir in unserer internatio-
nalen Gesellschaft für Photogrammetrie vier
Kommissionen haben, die sich mit den Anwen-
dungen der Photogrammetrie beschäftigen und
wenn man die Sache näher besieht, dann muss
man zugestehen, dass alle vier Kommissionen
sich auch mit nicht-topographischen Anwen-
dungen der Photogrammetrie befassen. Infolge-
dessen finde ich die Bezeichnung unserer Kom-
mission etwas unehrlich und in dem Bestreben,
hier eine Lösung zu finden, sind wir auf grosse
Schwierigkeiten gestossen, da unsere Kommis-
sionsarbeit sowohl methodisch als auch anwen-
dungsmässig eine zu grosse Vielfalt aufweist,
als dass man dies mit einem Wort bezeichnen
könnte. Wir haben gefunden, wir wollten dann
dieser Tatsache dadurch Ausdruck geben, dass
wir den zwar etwas weniger einladenden aber
ehrlicheren Begriff „Sonderanwendungen der
Photogrammetrie" annehmen mit Rücksicht
darauf, dass eine móglichst gute Betreuung der
verschiedenen Arbeiten stattfindet, und verschie-
dene Kommissionen bestimmte Aufgaben nicht-
topographischer Natur auch in ihrer sehr guten
Betreuung haben. Wenn man die Absicht hat,
die Anwendungen möglichst gut zu betreuen,
dann empfehlen sich auf vielen Anwendungsge-
bieten begrenzte Behandlungen der Aufgaben
in verschiedenen Kommissionen. Hier nenne ich
als Beispiel den Strassenbau und das Strassen-
wesen überhaupt. Ich werde darauf noch einmal
zurückkommen. Nur bei einer ganz überwiegend
zu einer Kommission gehörenden Aufgabe ist
eine ausübende Betreuung durch diese Kommis-
sion ratsam. Dies betrifft zum Beispiel das Ge-
biet der Archaeologie, für das ich meine Kom-
mission für zuständig halte. Drittens, die Auf-
gaben der Kommission III sind genügend klar
umrissen, so dass es offenbar keiner weiteren
Vereinbarung bedarf.
Viertens, und was ich jetzt ausführe, möchte
ich als eine Art Definition auffassen: die Kom-
mission IV betreut in Erd- und Luftmes-
sung alle Anwendungen, die sich mit Teilen der
Erdoberfläche befassen und vorwiegend lokali-
sierend sind, also das, was wir gemeiniglich mit
geodetischen Anwendungen bezeichnen. Bei-
spiele sind hier zu nennen: Kataster, Flurberei-
nigung, Forstvermessung, alle Geländepläne in
der Forstvermessung, wie bei Forstbestand und
Forstwirtschaftskarte, Volksmappenerrechnung,
usw. Dann die Forsteinrichtung und Forstme-
liorationen. Im Strassenwesen würde zur Kom-
mission IV nach dieser Definition gehören: Plä-
ne, Koordinatenausmessungen und Profile. Um
eine Definition für Kommission V zu haben,