Full text: Commissions V, VI and VII (Part 6)

FIRST MEETING HELD ON WEDNESDAY, 7th SEPTEMBER, 1960 
In the Chair: Prof R. BURKHARDT, President 
Joint Discussion with Commission IV and VII on 
Change of Name of Commission V 
Herr Professor BURKHARDT: Meine Damen 
und Herren. Im Namen der Kommission V be- 
grüsse ich Sie herzlich zu unserer ersten und 
voraussichtlich sehr kurzen Sitzung. Ich darf im 
Namen meiner Kollegen von der Kommission V 
unseren herzlichen Dank ausrichten, zunächst 
an unsere britischen Kollegen, die uns einen 
freundlichen Empfang bereitet haben und die 
eine grosse Mühe darauf verwandt haben, die 
Arbeit unserer Kommission V hier vorzuberei- 
ten. Insbesondere habe ich unseren britischen 
Kollegen dafür zu danken, dass sie unserer 
Kommission wegen ihrer vielfältigen Aufgaben- 
gebiete eine besondere Ausstellung zugebilligt 
haben. Sodann darf ich den Vorsitzenden der 
Kommission IV, Herrn Dr Härry, begrüssen 
und ihm dafür danken, dass er an unserer ersten 
Sitzung teilnehmen wird, und ebenfalls Herrn 
Kollegen Coleman von der Kommission VII, 
denn es handelt sich — und damit komme ich 
zum ersten Punkt unserer Tagesordnung — um 
eine bessere Abgrenzung der Kommissionsarbeit 
zwischen den Kommissionen III, IV und VII. 
Wir haben in unserer vergangenen Arbeit in den 
vier Jahren leider verschiedene Fehlsendungen 
bekommen. Wir haben uns sehr gefreut, natür- 
lich, von diesen Arbeiten der anderen Kommis- 
sionen Kenntnis zu haben, aber wenn wir heute 
nur zehn Minuten unserer Kongresszeit opfern, 
um eine bessere gegenseitige Abgrenzung zu er- 
reichen, werden wir sehr viel Zeit sparen, uns 
und unseren Kollegen, die vielleicht weniger mit 
der Kommissionsarbeit vertraut sind, und wir 
werden auch dann erreichen, dass die Schriften 
pünktlich zum Kongress da sind. Ich móchte 
nun einige Vorschläge unterbreiten, die ich 
komprimiert habe aus den Antworten mehrerer 
Kollegen, die sehr rege an dieser Frage teilge- 
nommen haben, insbesondere auch Herr Kollege 
Härry und Herr Kollege Coleman, die ja beson- 
ders an dieser Abgrenzung interessiert und be- 
teiligt sind. Zunächst einmal muss ich als ersten 
Punkt feststellen, dass wir in unserer internatio- 
nalen Gesellschaft für Photogrammetrie vier 
Kommissionen haben, die sich mit den Anwen- 
dungen der Photogrammetrie beschäftigen und 
wenn man die Sache näher besieht, dann muss 
man zugestehen, dass alle vier Kommissionen 
sich auch mit nicht-topographischen Anwen- 
dungen der Photogrammetrie befassen. Infolge- 
dessen finde ich die Bezeichnung unserer Kom- 
mission etwas unehrlich und in dem Bestreben, 
hier eine Lösung zu finden, sind wir auf grosse 
Schwierigkeiten gestossen, da unsere Kommis- 
sionsarbeit sowohl methodisch als auch anwen- 
dungsmässig eine zu grosse Vielfalt aufweist, 
als dass man dies mit einem Wort bezeichnen 
könnte. Wir haben gefunden, wir wollten dann 
dieser Tatsache dadurch Ausdruck geben, dass 
wir den zwar etwas weniger einladenden aber 
ehrlicheren Begriff „Sonderanwendungen der 
Photogrammetrie" annehmen mit Rücksicht 
darauf, dass eine móglichst gute Betreuung der 
verschiedenen Arbeiten stattfindet, und verschie- 
dene Kommissionen bestimmte Aufgaben nicht- 
topographischer Natur auch in ihrer sehr guten 
Betreuung haben. Wenn man die Absicht hat, 
die Anwendungen möglichst gut zu betreuen, 
dann empfehlen sich auf vielen Anwendungsge- 
bieten begrenzte Behandlungen der Aufgaben 
in verschiedenen Kommissionen. Hier nenne ich 
als Beispiel den Strassenbau und das Strassen- 
wesen überhaupt. Ich werde darauf noch einmal 
zurückkommen. Nur bei einer ganz überwiegend 
zu einer Kommission gehörenden Aufgabe ist 
eine ausübende Betreuung durch diese Kommis- 
sion ratsam. Dies betrifft zum Beispiel das Ge- 
biet der Archaeologie, für das ich meine Kom- 
mission für zuständig halte. Drittens, die Auf- 
gaben der Kommission III sind genügend klar 
umrissen, so dass es offenbar keiner weiteren 
Vereinbarung bedarf. 
Viertens, und was ich jetzt ausführe, möchte 
ich als eine Art Definition auffassen: die Kom- 
mission IV betreut in Erd- und Luftmes- 
sung alle Anwendungen, die sich mit Teilen der 
Erdoberfläche befassen und vorwiegend lokali- 
sierend sind, also das, was wir gemeiniglich mit 
geodetischen Anwendungen bezeichnen. Bei- 
spiele sind hier zu nennen: Kataster, Flurberei- 
nigung, Forstvermessung, alle Geländepläne in 
der Forstvermessung, wie bei Forstbestand und 
Forstwirtschaftskarte, Volksmappenerrechnung, 
usw. Dann die Forsteinrichtung und Forstme- 
liorationen. Im Strassenwesen würde zur Kom- 
mission IV nach dieser Definition gehören: Plä- 
ne, Koordinatenausmessungen und Profile. Um 
eine Definition für Kommission V zu haben, 
 
	        
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