Auszug
aus der Benützungsordnung der Alpenvereinsbücherei
_ Die Benützung der Alpenvereinsbücherei steht jedem Mitglied des D. u. Ó. Alpenver-
eins frei.
. Die Ausleih- und Lesestunden finden für die Münchener Mitglieder statt: Montag,
Mittwoch und Freitag von 4—7 Uhr. — Auswärtige Mitglieder haben in den üblichen
Bürostunden jederzeit Zutritt.
. Die Entleiher von Büchern haben einen von ihrer Sektion abgestempelten Haitschein
zu hinterlegen, der für alle Entleihungen Gültigkeit besitzt.
. Formblátter sind von der Bücherei kostenlos zu beziehen.
. Mehr als fünf Werke werden an den gleichen Entleiher nicht abgegeben.
. Auswürtige Entleiher haben die Kosten iür die Hin- und Rücksendung nebst einer
kleinen Verpackungsgebühr zu entrichten,
. Neuere Führer, Prachtwerke, Karten, Bilder und ungebundene Bücher, sowie Archi-
valien werden nicht ausgeliehen.
. Eine Weitergabe entliehener Bücher an andere Personen ist unzulässig, ebenso die
Mitnahme von Werken auf Reisen.
_ Die Ausleihfrist beträgt für ältere Führer 8 Tage, für die übrigen Werke 4 Wochen.
10.
Die Benützung ist unentgeltlich; doch würde es freudigst begrüßt werden, wenn die
Entleiher dem Verein der Freunde der Alpenvereinsbücherei beitreten wollten. Jähr-
licher Mindestbeitrag 1.— Mk. Zahlungen können erfolgen an das Postscheckkonto
Miinchen 40978, sowie an das Postsparkassenamt Wien 156 748.
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