Full text: Proceedings and results (Part A)

ISPRS 
2000 
  
(k) 
schriften durch und zwischen ihren nationalen und 
regionalen Gesellschaften; 
Förderung der Anerkennung und Verleihung von Aus- 
zeichnungen, um die Leistungen von Personen oder 
Gruppen zu würdigen; 
Repräsentation der Photogrammetrie, Fernerkundung 
und raumbezogenen Informationswissenschaften in 
relevanten internationalen Foren; 
Förderung und Erleichterung der Ausbildung, Schulung 
und des Technologietransfers, der Fernerkundung und 
der raumbezogenen Informationswissenschaften; 
Förderung sonstiger entsprechender Aktivitäten zur 
Unterstützung der Aufgabe der Gesellschaft. 
STATUT V - Zusammenarbeit mit anderen 
internationalen Organisationen 
Die Gesellschaft arbeitet mit: 
(a) internationalen und regionalen Institutionen oder 
Organisationen, die sich mit Photogrammetrie, Ferner- 
kundung, Bildanalyse, raumbezogenen Informations- 
wissenschaften, Landesvermessung, Geodäsie, Karto- 
graphie und anderen relevanten Disziplinen befassen; 
(b) zwischenstaatliche Gremien der Vereinten Nationen 
und anderer relevanter, internationaler politischer Orga- 
nisationen. 
STATUT VI - Mitgliedschaft 
Die Mitgliedsarten in der Gesellschaft sind: 
International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000. 
Ordentliche Mitglieder 
Assoziierte Mitglieder 
Regionale Mitglieder 
Fórdernde Mitglieder 
Ehrenmitglieder. 
. Ordentliches Mitglied kann nur diejenige einzige über 
einen unabhángigen Haushalt verfügende Organisa- 
tion eines Landes oder einer geographischen Region 
davon sein, welche die gesamte Gemeinschaft der 
Spezialisten der Photogrammetrie, Fernerkundung und 
der raumbezogenen Information im Land oder der 
Region vertritt. 
(a) Ein Ordentliches Mitglied ist gegenüber der Gesell- 
schaft für die Erfüllung aller Mitgliedspflichten ver- 
antwortlich, insbesondere für: 
- die Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit 
der Gesellschaft, einschliesslich der aktiven Teil- 
nahme an Arbeitsgruppen und Kommissionen; 
- die termingemáBe Bezahlung der Mitgliedsbei- 
tráge; 
- die Fôrderung der ISPRS Aktiviäten; 
- die aktive Beteiligung an den Entscheidungen 
der Generalversammlung; 
- die Ernennung von Korrespondenten für die 
Technischen Kommissionen und ihre Registrie- 
rung bei dem Generalsekretär; 
- das Bemühen, eine ausgeglichene nationale 
Vertretung für alle Spezialisten der Photogram- 
metrie, Fernerkundung und räumlichen Infor- 
mation in seinem Land oder seiner Region zu 
gewährleisten; 
- den Einsatz als national Verantwortlicher für die 
Weiterleitung der ISPRS Information an ihre Mit- 
glieder; 
- die Vorlage periodischer Berichte und Nachrich- 
ten zur Veróffentlichung im Bulletin der Gesell- 
schaft und zur Erstellung eines Vierjahresberich- 
tes für den Kongress; 
- die Demonstration der aktiven Vertretung der 
gesamten Mitgliederschaft in ihrem Land oder 
ihrer Region; 
- die Anregung der interdisziplinàren Kooperation 
bei wissenschaftlichen und technologischen 
Aktivitäten und Kontaktaufnahme mit relevanten 
Gruppen; 
- die Erstellung von Zeitschriften und ihre Regi- 
strierung bei dem Generalsekretär. 
In der Regel ist die Ordentliche Mitgliedsorganisa- 
tion eines Landes eine nationale, fórmlich konstitu- 
ierte, reprásentative Gesellschaft. Falls eine solche 
nicht besteht, kann Ordentliches Mitglied sein: 
- eine Vereinigung von Gesellschaften, von denen 
jede die Fórderung der Photogrammetrie, Fern- 
erkundung und der raumbezogenen Informa- 
tionswissenschaften als eines ihrer Hauptziele 
betrachtet; 
- die führende Akademie der Wissenschaften des 
Landes oder der nationale Forschungsrat; 
- andernfalls eine andere staatliche oder nichts- 
taatliche Institution oder ein Zusammenschluss 
von solchen Institutionen, die sich mit den Wis- 
senschaften der Photogrammetrie, Ferner-kun- 
dung und räumlichen Information befassen; 
(b 
— 
(c) Unterschiedliche Kategorien von Ordentlichen Mitglie- 
dern werden festgelegt, welche den Entwicklungs- 
stand der Photogrammetrie, Fernerkundung und raum- 
bezogenen Informationswissenschaften sowie die 
Anzahl von Spezialisten in der Organisation reprásen- 
tieren. 
. Assoziiertes Mitglied kann eine Organisation sein, die 
eine Gemeinschaft von Photogrammetern, Fernerkun- 
dungsexperten und/oder Spezialisten für raumbezoge- 
ne Information in einem Lande vertritt und stark daran 
interessiert ist, an den Aktivitáten der Gesellschaft mit- 
zuwirken, und die nicht durch die Organisation des 
Landes mit ordentlicher Mitgliedschaft vertreten wird. 
Ein assoziiertes Mitglied ist der Gesellschaft gegenü- 
ber verantwortlich für eine sorgfáltige Entlassung aller 
Mitgliedschaftspflichten insbesondere einschliesslich: 
- Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit der 
Gesellschaft einschliesslich aktiver Teilnahme an 
den Arbeitsgruppen und Kommissionen; 
- pünktlicher Bezahlung der Beitráge des Mit- 
gliedsabonnements; 
- Fórderung der ISPRS Aktivitáten; 
- Teilnahme an den Diskussionen der Generalver- 
sammlung; 
- Einsatz als Verantwortlicher für die Verteilung der 
ISPRS Information an seine Mitglieder; 
- Vorlage periodischer Berichte und Nachrichten zur 
Veróffentlichung im Bulletin der Gesellschaft; 
- Anregung der Einführung entsprechender Kom- 
munikationsmittel. 
3. Regionales Mitglied kann eine multinationale Vereini- 
gung von photogrammetrischen und/oder Fernerkun- 
dungs-Organisationen und/oder Organisationen der 
raumbezogenen Informationswissenschaften sein, die 
zum Zweck der Verfolgung gemeinsamer Ziele, zur 
Fórderung regionaler Zusammenarbeit, zur Durchfüh- 
rung regionaler Konferenzen etc. gegründet wurde. 
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