ISPRS
2000
(k)
schriften durch und zwischen ihren nationalen und
regionalen Gesellschaften;
Förderung der Anerkennung und Verleihung von Aus-
zeichnungen, um die Leistungen von Personen oder
Gruppen zu würdigen;
Repräsentation der Photogrammetrie, Fernerkundung
und raumbezogenen Informationswissenschaften in
relevanten internationalen Foren;
Förderung und Erleichterung der Ausbildung, Schulung
und des Technologietransfers, der Fernerkundung und
der raumbezogenen Informationswissenschaften;
Förderung sonstiger entsprechender Aktivitäten zur
Unterstützung der Aufgabe der Gesellschaft.
STATUT V - Zusammenarbeit mit anderen
internationalen Organisationen
Die Gesellschaft arbeitet mit:
(a) internationalen und regionalen Institutionen oder
Organisationen, die sich mit Photogrammetrie, Ferner-
kundung, Bildanalyse, raumbezogenen Informations-
wissenschaften, Landesvermessung, Geodäsie, Karto-
graphie und anderen relevanten Disziplinen befassen;
(b) zwischenstaatliche Gremien der Vereinten Nationen
und anderer relevanter, internationaler politischer Orga-
nisationen.
STATUT VI - Mitgliedschaft
Die Mitgliedsarten in der Gesellschaft sind:
International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000.
Ordentliche Mitglieder
Assoziierte Mitglieder
Regionale Mitglieder
Fórdernde Mitglieder
Ehrenmitglieder.
. Ordentliches Mitglied kann nur diejenige einzige über
einen unabhángigen Haushalt verfügende Organisa-
tion eines Landes oder einer geographischen Region
davon sein, welche die gesamte Gemeinschaft der
Spezialisten der Photogrammetrie, Fernerkundung und
der raumbezogenen Information im Land oder der
Region vertritt.
(a) Ein Ordentliches Mitglied ist gegenüber der Gesell-
schaft für die Erfüllung aller Mitgliedspflichten ver-
antwortlich, insbesondere für:
- die Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit
der Gesellschaft, einschliesslich der aktiven Teil-
nahme an Arbeitsgruppen und Kommissionen;
- die termingemáBe Bezahlung der Mitgliedsbei-
tráge;
- die Fôrderung der ISPRS Aktiviäten;
- die aktive Beteiligung an den Entscheidungen
der Generalversammlung;
- die Ernennung von Korrespondenten für die
Technischen Kommissionen und ihre Registrie-
rung bei dem Generalsekretär;
- das Bemühen, eine ausgeglichene nationale
Vertretung für alle Spezialisten der Photogram-
metrie, Fernerkundung und räumlichen Infor-
mation in seinem Land oder seiner Region zu
gewährleisten;
- den Einsatz als national Verantwortlicher für die
Weiterleitung der ISPRS Information an ihre Mit-
glieder;
- die Vorlage periodischer Berichte und Nachrich-
ten zur Veróffentlichung im Bulletin der Gesell-
schaft und zur Erstellung eines Vierjahresberich-
tes für den Kongress;
- die Demonstration der aktiven Vertretung der
gesamten Mitgliederschaft in ihrem Land oder
ihrer Region;
- die Anregung der interdisziplinàren Kooperation
bei wissenschaftlichen und technologischen
Aktivitäten und Kontaktaufnahme mit relevanten
Gruppen;
- die Erstellung von Zeitschriften und ihre Regi-
strierung bei dem Generalsekretär.
In der Regel ist die Ordentliche Mitgliedsorganisa-
tion eines Landes eine nationale, fórmlich konstitu-
ierte, reprásentative Gesellschaft. Falls eine solche
nicht besteht, kann Ordentliches Mitglied sein:
- eine Vereinigung von Gesellschaften, von denen
jede die Fórderung der Photogrammetrie, Fern-
erkundung und der raumbezogenen Informa-
tionswissenschaften als eines ihrer Hauptziele
betrachtet;
- die führende Akademie der Wissenschaften des
Landes oder der nationale Forschungsrat;
- andernfalls eine andere staatliche oder nichts-
taatliche Institution oder ein Zusammenschluss
von solchen Institutionen, die sich mit den Wis-
senschaften der Photogrammetrie, Ferner-kun-
dung und räumlichen Information befassen;
(b
—
(c) Unterschiedliche Kategorien von Ordentlichen Mitglie-
dern werden festgelegt, welche den Entwicklungs-
stand der Photogrammetrie, Fernerkundung und raum-
bezogenen Informationswissenschaften sowie die
Anzahl von Spezialisten in der Organisation reprásen-
tieren.
. Assoziiertes Mitglied kann eine Organisation sein, die
eine Gemeinschaft von Photogrammetern, Fernerkun-
dungsexperten und/oder Spezialisten für raumbezoge-
ne Information in einem Lande vertritt und stark daran
interessiert ist, an den Aktivitáten der Gesellschaft mit-
zuwirken, und die nicht durch die Organisation des
Landes mit ordentlicher Mitgliedschaft vertreten wird.
Ein assoziiertes Mitglied ist der Gesellschaft gegenü-
ber verantwortlich für eine sorgfáltige Entlassung aller
Mitgliedschaftspflichten insbesondere einschliesslich:
- Teilnahme an der wissenschaftlichen Arbeit der
Gesellschaft einschliesslich aktiver Teilnahme an
den Arbeitsgruppen und Kommissionen;
- pünktlicher Bezahlung der Beitráge des Mit-
gliedsabonnements;
- Fórderung der ISPRS Aktivitáten;
- Teilnahme an den Diskussionen der Generalver-
sammlung;
- Einsatz als Verantwortlicher für die Verteilung der
ISPRS Information an seine Mitglieder;
- Vorlage periodischer Berichte und Nachrichten zur
Veróffentlichung im Bulletin der Gesellschaft;
- Anregung der Einführung entsprechender Kom-
munikationsmittel.
3. Regionales Mitglied kann eine multinationale Vereini-
gung von photogrammetrischen und/oder Fernerkun-
dungs-Organisationen und/oder Organisationen der
raumbezogenen Informationswissenschaften sein, die
zum Zweck der Verfolgung gemeinsamer Ziele, zur
Fórderung regionaler Zusammenarbeit, zur Durchfüh-
rung regionaler Konferenzen etc. gegründet wurde.
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