En er re ae be ot
ISPRS
2000
erfolgter Mahnung durch den Schatzmeister
mindestens sechs Monate vor dem Zusam-
mentreten der Hauptversammlung.
(h) Ein Ordentliches Mitglied kann seinen Austritt aus
der Gesellschaft durch eine schriftliche Mitteilung
an den Generalsekretär erklären. Der Vorstand (f)
nimmt von der Erklárung Kenntnis und informiert
alle Mitglieder so schnell wie móglich.
(i) Wenn ein Ordentliches Mitglied die Gesellschaft
verlässt, sei es durch Austritt oder Ausschluss, ver-
liert es alle Rechte innerhalb der Gesellschaft.
2. Assoziierte Mitglieder
(a) Eine Bewerbung als Assoziiertes Mitglied der Gesell-
schaft ist an den Generalsekretär zu richten und muß
von einer Beschreibung der Aktivitäten der Photo-
grammetrie, Fernerkundung und raumbezogenen (g)
Informationswissensschaft in dem entsprechenden
Land, der Art der sich bewerbenden Organisation
einschliesslich der Satzung, der Ziele, ihrer
Bedeutung im Land, Beziehungen zu anderen Orga-
tion, in den Untersuchungsgebieten der ISPRS
und größerer Vertretung der gesamten Gemein-
schaft der Spezialisten im Land als das gegen-
wärtige Ordentliche Mitglied. Die neue Katego-
rie wird gemäss Punkt VI.1 (b) bestimmt.
Die Aufhebung einer Assoziierten Mitgliedschaft
kann durch die Hauptversammlung ausgesprochen
werden:
- im Falle offenkundiger Zuwiderhandlungen
gegen die Interessen und Ziele der Gesellschaft;
- im Falle wiederholten Zahlungsverzugs trotz
erfolgter Mahnung durch den Schatzmeister an
das Assoziierte Mitglied mindestens sechs
Monate vor dem Zusammentreten der Haupt-
versammlung.
Ein Assoziiertes Mitglied kann seinen Austritt aus
der Gesellschaft durch eine schriftliche Mitteilung
an den Generalsekretär erklären. Der Vorstand
nimmt von der Erklärung Kenntnis und informiert
alle Mitglieder so schnell wie möglich.
nisationen, die sich mit Photogrammetrie und/oder 3. Regionale Mitglieder
Fernerkundung und /oder raumbezogenen Informa- (a)
tionswissenschaften befassen, sowie ihrer Verwal-
tungs und Finanzstruktur begleitet sein.
Die Bewerbung weist die Kategorie, in der die asso-
ziierte Mitgliedschaft angestrebt wird, aus. Die
gewáhlte Kategorie sollte weitgehend bezogen sein
©
Eine Bewerbung als Regionales Mitglied muss an
den Generalsekretär gerichtet werden und eine
umfassende Darstellung der zusammengeschlos-
senen Organisationen, der Satzung des Regionalen
Mitgliedes und die Namen der derzeitigen Amtsträ-
ger enthalten.
auf die Anzahl der Photogrammeter und/oder Spe- (b) Der Vorstand versichert sich, dass die Satzung des
zialisten für Fernerkundung und/oder raumbezoge-
nen Information, die der Bewerber vertritt, und auf
die Anwendung der Photogrammetrie, Fernerkun-
dung und räumlichen Informationswissenschaften
in dem betreffenden Land. Die unten dargestellte
Tabelle weist auf die Kategorie hin, zu der ein Asso- (c
ziiertes Mitglied gehórt.
A
Anzahl der aktiven
Spezialisten Kategorie (d)
unter 51 1
51 bis 250 2
251 Dis 600 3
über 600 4
(c) Der Vorstand prüft jede eingegangene Bewerbung
und stimmt sich mit dem Ordentlichen Mitglied des
Landes ab, und der Generalsekretär berichtet allen
Mitgliedern über jede Bewerbung und informiert sie
Regionalen Mitgliedes der Satzung und der
Geschäftsordnung der Gesellschaft entspricht. Der
Generalsekretär berichtet allen Mitgliedern über jede
Bewerbung und informiert sie über die Stellungnah-
me des Vorstandes.
Die Aufnahme Regionaler Mitglieder wird durch
Abstimmung von der Hauptversammlung
beschlossen, oder, mit Billigung des Vorstandes,
durch schriftliche Wahl.
Die Aufhebung einer Regionalen Mitgliedschaft
kann durch die Hauptversammlung beschlossen
werden:
- im Falle offenkundiger Zuwiderhandlungen
gegen die Interessen und Ziele der Gesellschaft;
- im Falle wiederholten Zahlungsverzuges trotz
erfolgter Mahnung an das Regionale Mitglied
durch den Schatzmeister mindestens sechs
Monate vor dem Zusammentreten der Haupt-
versammlung.
über die Stellungnahme des Vorstandes. 4. Fördernde Mitglieder
(d) Die Aufnahme eines Assoziierten Mitgliedes wird (a)
durch Abstimmung in der Hauptversammlung
beschlossen, oder, mit Billigung des Vorstandes,
durch schriftliche Abstimmung. Der Generalsekretär
teilt das Ergebnis der Abtimmung allen Mitgliedern
sowie der Organisation mit, die sich beworben hat.
(e) Die Mitgliedschaft eines Assoziierten Mitglieds (b)
kann in die eines Ordentlichen Mitglieds umgewan-
delt werden:
- jederzeit, sofern es sich mit einem Mitglied sei- (c)
nes Landes vereinigt oder mit ihm zusammen-
arbeitet, oder
- durch Wahl der Hauptversammlung nach Rük-
ksprache des Vorstandes mit dem Ordentlichen
Mitglied und durch Demonstration, aktiverer
Beteiligung, sowie entsprechender Dokumenta-
Eine Bewerbung als Förderndes Mitglied muss
schriftlich an den Generalsekretär gerichtet werden
und eine umfassende Darstellung der Rolle des
Bewerbers auf den Gebieten Photogrammetrie
und/oder Fernerkundung und/oder raumbezogene
Information enthalten.
Der Vorstand prüft jede Bewerbung und trifft die
endgültige Entscheidung über die Aufnahme des
Bewerbers.
Fördernde Mitglieder können einen Ausschuss
berufen, der die Aussteller bei der Planung und
Durchführung wissenschaftlicher und technischer
Ausstellungen vertritt, welche von der Gesellschaft
gefórdert werden. Die Empfehlungen der Fórdern-
den Mitglieder richten sich in beratender Weise an
den Kongressdirektor.
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International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000.