dellierung, und Überwachung von Ressourcen und der
Umwelt;
Anwendung von Fernerkundungsdaten für die Überwa-
chung, Bekämpfung und Einschätzung von Katastro-
phen;
Verwendung von Fernerkundungsdaten und globalen
Datenbanken, um die nachhaltige Entwicklung und
Anwendung bei der Feststellung von Änderungsindizes
zu unterstützen, und dadurch die globale Modellierung
entsprechende Vorkehrungen für das Symposium
getroffen werden. Derartige Symposien sollen dem
Aufgabenbereich des Vorstandes und der Vorbereitung
für den folgenden Kongress dienen.
Der Kommissionsprásident ist berechtigt, eine
begrenzte aber ausreichende Anzahl von Personen als
Kommissionsberichterstatter für ein spezielles Interes-
sengebiet der Kommission in das Kommissionsbüro zu
berufen. Diese Berichterstatter werden vom Präsiden-
ten selbst aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse oder
Arbeitsmöglichkeiten, welche ihre gewünschte Mithilfe
ermöglicht, ausgewählt. Sie können aus beliebigen
Ländern stammen; internationale Zusammensetzung
ist erwünscht. Sie müssen keine Berichterstatter eines
Ordentlichen Mitgliedes oder eines Assoziierten Mit-
gliedes sein, können dieses Amt jedoch zusätzlich aus-
üben.
und globales Monitoring zu unterstützen. 9. Jedes Ordentliche Mitglied und jedes Assoziierte Mit-
Ein Ordentliches Mitglied (oder Ordentliche Mitglieder), glied ist berechtigt, einen Berichterstatter für jede
das die Verantwortung für eine Technische Kommis- Kommission zu ernennen. Es kann diesen Berichter-
sion übernehmen will, bewirbt sich beim Generalsekre- statter jederzeit ernennen oder austauschen.
tár unter Angabe der Aktivitáten und des Namens des — 10. Das Kommissionsbüro überarbeitet die vom Kongress
vorgeschlagenen Kommissionsprásidenten. bestátigten Beschlüsse und definiert Themen oder
Bei der Auswahl des Ordentlichen Mitgliedes oder der Problemen, welche eingehende Untersuchung, Versu-
Gruppe von Ordentlichen Mitgliedern, welche mit der che oder Experimente erfordern. Es setzt Arbeitsgrup-
Verantwortung für die Arbeit einer Kommission betraut pen zur Durchführung dieser Untersuchungen ein, und
werden sollen, berücksichtigt die Hauptversammlung es stellt sicher, dass alle MaBnahmen, die in den Be-
alle wichtigen Gesichtspunkte, insbesondere: schlüssen ausgeführt sind, durch Aktivitäten der
- die verschiedenen Ordentlichen Mitglieder, die zur Arbeitsgruppen abgedeckt sind. Treten in diesem Zu-
Übernahme der Verantwortung bereit sind; sammenhang grundlegende Meinungsverschieden-
- die wissenschaftlichen und technischen Méglich- heiten innerhalb der Kommission oder zwischen Kom-
keiten, die jedem Kandidaten zur Verfügung stehen; missionen auf, so legt der Vorstand das weitere
- das fachliche Ansehen und die Befáhigung des Vorgehen fest. Der Umfang und die Dauer der Tátigkeit
vorgeschlagenen Kommissionsprásidenten; der Arbeitsgruppen wird vom Kommissionsbüro klar
- die Moglichkeiten und Bereitschaft jedes Ordent- begrenzt und definiert und durch den Vorstand bestá-
lichen Mitgliedes und anderer Organisationen im tigt. Eine Unterteilung des Tátigkeitsgebietes einer
Land, eine Kommission zu unterstützen; Kommission in Arbeitsgruppen, die praktisch wie
- das Programm der Kommissionsaktivitáten, wel- unabhángige Kommissionen arbeiten, ist nicht statt-
ches das Ordentliche Mitglied vorgeschlagen hat, haft.
und speziell die Arbeitsgruppen, ihre Vorsitzenden 11.Die Arbeitsgruppe besteht aus
und die ins Auge gefassten Veranstaltungen. - dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe;
Das Ordentliche Mitglied (oder die Ordentlichen Mit- - wahlweise eines/einer zweiten Vorsitzenden;
glieder), welches mit einer Technischen Kommission - einer Gruppe von Spezialisten, die von ihm nicht
betraut wurde, ist für die technische und finanzielle nach Ländern, sondern nach fachlicher Kompetenz
Führung der Kommission verantwortlich. Es erstellt die und Engagement ausgewählt werden;
Berichte der Kommission und der Arbeitsgruppen und - anderen interessierten kompetenten Spezialisten,
ist verantwortlich für die Erstellung des Symposiums- die ein besonderes Engament hinsichtlich der Bei-
bandes zur Publikation in den Archiven. tráge und Teilnahme erkennen lassen.
Eine Technische Kommission ist in wissenschaftlichen ^ 12. Eine Arbeitsgruppe kann zum Studium eines wichtigen
Angelegenheiten autonom; der Kommissionsprásident Problems eingesetzt werden, das die Interessengebie-
muss jedoch den Prásidenten der Gesellschaft und den te von mehr als einer Kommission berührt. Sie wird
Vorstand vollstándig und laufend über alle Aktivitáten dann als Inter-Kommissions-Arbeitsgruppe bezeich-
und den Fortschritt ihrer Arbeit informieren. Die Kom- net. Der Prásident der Kommission, der diese Arbeits-
missionsprásidenten treffen sich mit dem Präsidenten gruppe ins Leben ruft, unterrichtet den Vorstand und
der Gesellschaft soweit und wann immer erforderlich, einigt sich mit den Prásidenten der anderen betroffe-
um die Arbeit der Kommissionen zu koordinieren. nen Kommissionen. Der Vorstand äussert sich über die
. Von jeder Kommission wird erwartet, dass sie in dem Zweckmássigkeit, eine solche Inter-Kommissions-
Zeitraum zwischen zwei Kongresssen ein internationa- Arbeitsgruppe einzurichten, setzt gegebenenfalls den
les Symposium organisiert. Vor der Ausrichtung eines Umfang und die Dauer ihrer Tätigkeit fest und ent-
internationalen Symposiums hat die Kommission die scheidet, zu welcher Kommission sie vorrangig gehört
Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Ordentliche und innerhalb der sie zu berichten hat. Eine solche
Mitglieder, die ein Internationales Symposium organi- Arbeitsgruppe darf sich nicht schrittweise zu einer Art
sieren, schliessen mit der Gesellschaft einen Vertrag ab unabhängiger Kommission entwickeln.
und sind verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass 13.Jede Arbeitsgruppe hat jährlich dem betreffenden Kom-
missionspräsidenten Bericht zu erstatten, zusätzlich zu
dem Bericht an den Kongress über die zuständige
Kommission. Wenn eine Arbeitsgruppe ihre Aufgabe
hinreichend gelöst hat, oder wenn sie sich als untätig
erwiesen hat, löst der Vorstand die Arbeitsgruppe auf;
dies geschieht gewöhnlich auf die Anregung der/des
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe hin oder auf die des
zuständigen Kommissionspräsidenten.
International Archives of Photogrammerty and Remote Sensing. Vol. XXXIII, Part A. Amsterdam 2000. 405