Full text: Handbuch der Botanik (1. Abtheilung, 1. Theil, 4. Band)

   
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eipzig 1887, 
Erhaltung der Pflanzenreste. 3 
so beweist dies in der Regel gar nichts ausser der 'Thatsache, dass sie zu- 
sammen vorkommen. Dass sie auch zusammen gehóren, kann nur da- 
durch bewiesen werden, dass bei Vergleichung mit einer verwandten lebenden 
Form sich eine Uebereinstimmung in irgend einer bestimmten Richtung ergiebt, 
so z. B. zwischen Blättern und Früchten, welche eine derartige Vermuthung 
unterstützen. 
Sind nun die Pflanzenreste meist in Trümmern auf uns gekommen, erschwert 
dieser Erhaltungszustand ihre Untersuchung, steigert er die Unsicherheit ihrer 
Erkenntniss, so wird diese Unsicherheit noch erhöht durch den Zustand der er- 
haltenen Reste, deren ursprünglicher Zustand Veränderungen erfahren kann, 
wodurch die betreffenden Pflanzentheile für eine sichere Erkenntniss unbrauchbar 
werden. In diesem Falle können Reste, weil z. B. einzelne Gewebeparthien zu 
Grunde gegangen sind, nie vollständige Aufschlüsse gewähren; so wird man bei 
Steinfrüchten und Samen wegen des Fehlens mancher Theile das Vorhanden- 
sein von Eiweiss, wie der Embryonen nur in besonderen Füllen — z. B. bei der 
Verkieselung — die richtige Stellung ermitteln in den meisten dagegen nicht. In 
noch hóherem Maasse gilt alles dies für die Blüthen, welche bei der in der Regel 
zarten Beschaffenheit ihrer Gewebe ohnedies wenig widerstandsfühig waren, und bei 
denen bei der meist dicht gedrángten Stellung ihrer einzelnen Kreise die Kenntniss 
des Erhaltenen durch Verschiebung und Uebereinanderlagerung erschwert oder un- 
móglich gemacht wird, ganz abgesehen von Einzelheiten, welche wie z. B. be- 
stimmte Formen von Nectarien, Haarbildungen, das Innere hohler Blüthenkronen, 
die Stellung und Form von Samenknospen sich der Beobachtung entziehen, 
während bei Blüthen lebender Formen keine wesentlichen Schwierigkeiten 
existiren, also selbst im günstigsten Falle die Kenntniss einer fossilen Blüthe 
unvollständig ist. 
Denn die Charakterisirung und demnach die Bestimmung der lebenden 
Formen ist zunächst für die grösseren Abtheilungen auf entwicklungsgeschicht- 
liche und physiologische Vorgänge, auf die Vorgänge, welche in den Geschlechts- 
organen sich abspielen und im Ei nach der Befruchtung eintreten, gegründet. 
Alle diese Vorgänge kennen wir bei den lebenden Formen durch directe Beob- 
achtung, bei den fossilen Pflanzen dagegen sind von keiner einzigen Form die 
Vorgänge durch unmittelbare Beobachtung in ihrer Totalität bekannt, wir kennen 
bei den fossilen Archegoniaten z. B. die Sporangien, die Sporen, Mikro- und 
Macrosporen, bei den fossilen Gymnospermen kennen wir in einzelnen Fillen die- 
selben Organe, bei den fossilen Angiospermen dagegen nicht, sondern nur die 
accessorischen Organe der Blüthe und zuweilen theilweise das Androeceum nebst 
dem Gynaeceum. Gruppiren wir die untergegangenen Pflanzenformen dennoch 
in derselben Weise wie die lebenden, so ist es für die weitaus grösste Mehrzahl 
nicht die ununterbrochene Reihe der morphologisch-physiologischen Thatsachen, 
welche uns dazu bestimmt, sondern es sind Schlüsse, welche wir aus einzelnen ana- 
logen Thatsachen ziehen, wozu wir denn auch berechtigt sind. Strukturverhältnisse 
der Axenorgane sind in zweiter Linie maassgebend für Charakteristik der Haupt- 
gruppen. In Hinsicht auf dies Moment bewegen wir uns auf einem relativ mehr 
gesicherten Boden, insofern es sich um den Bau der Axenorgane selbst handelt, 
in welcher Beziehung aber diese mit anderen Resten stehen, dies bleibt vielfach 
eine ungelöste Frage. Beispielsweise mögen erwähnt sein die Farnstämme, die 
Coniferenstänme, die mono- und dicotylen Stämme, für deren Zusammenhang 
mit anderen Resten derselben Hauptgruppen wir in einzelnen wenigen Fällen eine 
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