Full text: Handbuch der Mathematik (Zweiter Band)

  
  
  
956 Renten-, Lebens- und Aussteuer-Versicherung. 
v (5.P 4- cS) 
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20. Bei der Beurtheilung des augenblicklichen Standes einer Ver- 
sicherungskasse hat man zu beachten: a) die Verpflichtungen, welche die 
Versicherten gegen die Kasse zu erfüllen haben; b) die Verpflichtungen, welche 
die Kasse gegen die Versicherten zu erfüllen hat; c) den Aufwand für die Ver- 
waltung; d) das Baarvermógen der Kasse. 
Die Verpflichtungen, welche die Versicherten gegen die Kasse zu erfüllen 
haben, bestehen in wirklichen jährlichen Prämien; bei Berechnung derselben hat 
man das heutige Alter zu Grunde zu legen. 
Da die Beiträge zu den Verwaltungskosten proportional den Leistungen der 
Bank erhoben werden, so lassen sich die Posten b) und c) zusammenfassen. 
Wird das pfache der Leistungen für die Verwaltung berechnet (die obige Zahl p. 
bezieht sich auf Verwaltung und Gewinn), so hat man die aus den Ver- 
pfüchtungen gegen die Versicherten folgenden Leistungen der Bank mit (1 + p) 
zu multipliciren. 
Der Vergleich der Zahlen a) und d) mit b) und c) ergiebt den Gewinn 
der Bank. 
Einen Theil dieses Gewinnes wird man zur Dotirung eines Reservefonds 
zur Sicherstellung der Bank gegen unvorhergesehene Verluste verwenden, insbe- 
sondere gegen die, welche aus ungünstigen Abweichungen der Sterbefälle der bei der 
Bank Versicherten von der den Rechnungen zu Grunde liegenden Sterblichkeits- 
taiel folgen. 
21. Für eine einfache Lebensversicherung ist die Verpflichtung der 
Bank, wenn der Versicherte heute ¢ Jahre alt ist, einschliesslich des Aufwandes 
für Verwaltung, 
1 Tr 7 
Bei jàáhrlicher Prámienzahlung 3 betrágt die Verpflichtung des Versicherten 
gegen die Bank 
2 
% (4, + 15 
Bei Rentenversicherungen bestehen Verpflichtungen gegen die Bank bei den 
Personen, die jährliche Prámien zahlen; die Personen, welche Rente gegen ein- 
malhge Práümie versichert haben, sowie die, welche schon in den Rentengenuss 
eingetreten. sind. oder mit dem Jahresschlusse in denselben eintreten werden, 
haben keine Verpflichtung gegen die Bank. 
Wir müssen darauf verzichten, die Formeln zur Beurtheilung der Kassen- 
lage ausführlich zu entwickeln. Nach den angegebenen Grundsätzen und mit 
Hilfe der entwickelten Formeln lassen sie sich ohne Schwierigkeit aufstellen. 
     
   
  
   
  
  
   
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
     
  
  
  
  
  
  
  
     
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