Full text: Handwörterbuch der Chemie (2. Abtheilung, 3. Theil, 1. Band)

Chemie. 
   
604 Handwôrterbuch der 
Man trennt manche flüchtige Stoffe von nicht flüchtigen durch Destillation, 
und flüchtige Stoffe von anderen flüchtigen durch fractionirte Destillation. 
Man isolirt in Aether, Petroleumäther, Benzin, Chloroform lôsliche 
Stoffe von anderen, welche in diesen Flüssigkeiten unlöslich sind, indem man die 
betr. Substanz oder die vorliegende wässerige Lösung mit diesen Flüssigkeiten 
digerirt oder schüttelt, oder in besonderen Apparaten extrahirt, und darauf den 
Aether etc., welcher sich des darin löslichen Stoffes jetzt bemächtigt hat, von 
dem darin unlöslichen Rest der Substanz trennt; als Beispiel wären Alkaloid- 
und Fettbestimmungen zu nennen. 
Die Quantität von in Wasser aufgelösten Körpern bestimmt man zuweilen 
durch die Differenz des specifischen Gewichtes dieser Lösungen gegenüber 
demjenigen des Wassers, so besitzen Lösungen von Alkohol in Wasser ein um 
so niedrigeres specifisches Gewicht, je concentrirter sie sind, und Lösungen von 
Zucker in Wasser umgekehrt ein mit der Concentration steigendes spec. Gew. 
Es sind besondere resp. Alkoholometer und Saccharometer genannte Aráo- 
meter zu diesem Zwecke construirt worden. 
Man kann das Verhalten verschiedener Stoffe zum Lichte zur Analyse 
benutzen, indem man den Brechungscoéfficienten gegen durchgehendes 
Licht bestimmt; ebenso die Modificationen, welche das Spectrum des Lichtes 
erleidet, wenn ein aufgelóster organischer Stoff vorher in den Weg des Lichtes 
eingeschaltet war, ferner aber besonders, indem man bestimmt, ob und um wie 
viel die Ebene des polarisirten Lichtes durch eingeschaltete organische 
Kórper gedreht wird. Letztere Bestimmungen (Bestimmungen der Drehung des 
Lichtes im Circularpolarisationsapparate) werden vielfach in der Analyse von 
Zuckerprodukten benutzt (68). 
Endlich kann auch hier die »colorimetrische Methode« (111), zZ. B. zur 
Untersuchung von Farbstoffen benutzt werden. 
c) Die gerichtliche Analyse (49—52) 
hat den Zweck, schádliche Substanzen unorganischer und organischer Natur 
aus den Gemischen, wie sie das Leben liefert, aus Nahrungsmitteln, Speise- 
resten, erbrochenen Massen, Leichentheilen etc. zu isoliren und durch 
ihre Reactionen nachzuweisen. Handelt es sich um unorganische Substanzen, 
so muss man vor deren Bestimmung meist durch Behandeln mit Salzsäure und 
chlorsaurem Kalium die organischen Theile zerstören, handelt es sich 
um organische Gifte, so muss man diese auf die oben angedeutete Weise, 
d. h. durch Behandeln und Schütteln der ganzen Masse mit Alkohol, Aether 
und den genannten Lösungsmitteln isoliren, und dann durch die bekannten 
Reactionen der reinen Stoffe die Identität des erhaltenen Stoffes mit diesem oder 
jenem Gifte nachweisen. Das Mikroskop dient u. a. zur Entdeckung von Blut- 
spuren, indem man den Fleck, in dem man Blut vermuthet, mit Essigsäure und 
einer Spur Kochsalz erwärmt und die auf einem Objektträger abgedampfte 
Flüssigkeit auf Hämin oder »TEICHMANN'sche Krystalle« untersucht. 
d) Die pflanzenchemische Analyse (35, 36) 
beschäftigt sich mit Ermittelung der in den Pflanzen im Allgemeinen oder in 
einzelnen Fällen vorhandenen Stoffe und benutzt zwar im Allgemeinen die eben 
berührten Reinigungsmethoden der gerichtlichen Analyse, aber auch einige in der 
letzteren selten angewandte Mittel, z. B. die Fillung mit basisch essigsaurem 
Blei oder Bleiessig. Der Bleiessig füllt nümlich eine grosse Anzahl von 
    
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