Full text: Allgemeine Bau- und Wohnungshygiene (4. Band)

   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
850 NUSSBAUM, 
nisse derartiger „Glashäuser“ unter Umständen höchst ungünstig zu 
werden vermögen. Nach den Windseiten kann man Rahmen mit Stoff- 
bespannung an Stelle der Glasflächen eingesetzen. 
Aus den Fig. 115, 116, 127, 128, 149, 150 und 151 ist eine Reihe 
von Erkern verschiedenster Form und erkerartiger Fensterausbildungen 
zu ersehen, auch in den Grundplänen Fig. 112—148 hat dieser wert- 
volle Zimmerteil eine entsprechende Würdigung erhalten. 
X. Die Anlage der Arbeiterwohnungen. 
1. Der Begriff des Wortes Arbeiterwohnuns. 
Die Bezeichnung ‚‚Arbeiterwohnung“ ist eine sehr eng gefaßte, der 
Begriff, welcher derselben an dieser Stelle zu Grunde gelegt werden 
soll, ist ein wesentlich weiterer. Er umfaßt alle jene Wohnungen, deren 
Insassen einfache Lebensgewohnheiten besitzen und bescheidene Lebens- 
ansprüche stellen. 
Soweit es sich um die öffentliche Anteilnahme an der- 
artigen Wohnungen handelt, ist dieser Begriff noch weiter zu fassen. 
Dieselbe sollte sich auf alle Wohnungen erstrecken, deren 
Insassen auf ein niederes oder auf ein zu niederes 
Einkommen angewiesen sind, gleichviel ob dieselben ihren 
Unterhalt durch der Hände Arbeit oder durch geistige Thätigkeit er- 
werben, ob dieselben auf ein sicheres Einkommen zu rechnen haben, 
wie Unterbeamte, Bedienstete und Pensionäre, oder auf wechselnden 
Verdienst angewiesen sind, wie Handwerker, Hausierer, Gepäckträger, 
Schneiderinnen u. a. m. 
Ehe über Wohnungen für „Leute mit niederen Einkünften“ 
abgehandelt wird, dürfte es notwendig sein, zunächst Klarheit über 
diesen Begriff zu schaffen. Das Geld hat selbst innerhalb eines Landes 
durchaus keinen gleich bleibenden Wert, soweit dasselbe dazu dient, die 
Lebenshaltung eines Mannes oder einer Familie zu bestreiten. Der 
wirkliche Wert hängt von den jeweiligen örtlichen und zeitlichen Ver- 
hältnissen, von den Preisen der Wohnung, der Lebensmittel und dergl. 
sowohl als auch von den Ansprüchen ab, welche die betreffenden Leute 
an ihre Lebenshaltung zu stellen gewohnt sind oder durch ihre gesell- 
schaftliche Stellung zu erheben gezwungen sind. Endlich ändert die 
Zahl der Familienglieder, welche auf ein bestimmtes Einkommen an- 
gewiesen sind, dessen wirklichen Wert ganz wesentlich. 
Es wird z. B. ein ländlicher Arbeiter die Kosten seiner gesamten 
Lebenshaltung mit einer bedeutend niederen Summe zu bestreiten ver- 
mögen als ein großstädtischer Lohnarbeiter. Es werden ferner an einen 
Handwerker, Vorarbeiter oder Bediensteten am gleichen Orte und unter 
sonst gleichen Verhältnissen weit höhere Anforderungen für diesen 
Zweck herantreten als an Fabrikarbeiter, und ein Unterbeamter, ein 
Volksschullehrer oder ein anderes Mitglied der in Hinsicht auf den 
Bildungsgang bereits höher stehenden Schichten der Bevölkerung wird 
unter Umständen kaum in der Lage sein, die Kosten der Lebenshaltung 
seiner Familie mit einer Summe zu bestreiten, welche jenen als eine 
mehr denn ausreichende erscheinen muß, 
Man darf daher unter niederem Einkommen keine bestimmte 
Summe verstehen, sondern muß die Höhe derselben nach den jeweiligen 
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