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Natrium. 101
Weinsäure erzeugt nur in concentrrten Lósungen von Natronhydrat oder
von Natriumsalzen mit sehr schwachen Sáuren und im Ueberschuss angewendet
einen dicken voluminósen Niederschlag von Natriumbitartrat, der mit Kalium-
bitartrat nicht verwechselt werden kann.
Kieselfluorwasserstoffsäure bildet in concentrirten Natronlósungen
einen gallertartigen Niederschlag von Natriumfluosilicat.
Dikaliumpyroantimoniat (Kaliummetantimoniat) in kalischer Lôsung fällt
wässrig concentrirte Natriumlôsungen ziemlich rasch (Na,H,Sb,O0,). Durch
Reibung der Gefisswinde mit einem Glasstab wird die Bildung des Nieder-
schlags beschleunigt. Der aus Oktaédern und Prismen bestehende Niederschlag
wird durch Säuren aufgelöst.
Die geringsten Spuren Natrium werden von dem Löthrohr oder in der
Flamme des Bunsenbrenners durch die intensive Gelbfärbung der Flamme nach-
gewiesen.
Bestimmung des Natriums.
Man bestimmt das Natrium als Sulfat, Chlorid, Carbonat oder Nitrat.
Natriumsalze organischer Säuren werden durch Glühen in Carbonate umgewandelt.
1. Bestimmung als Sulfat. Wenn die Lösung nur Natriumsulfat enthält,
so genügt einfaches Abdampfen und Glühen des Rückstandes im Platintiegel.
Wenn die Lösung auch Chlorid und Nitrat enthält, so dampft man nach Zusatz
von überschüssiger Schwefelsäure ein. Man glüht dann das entstandene Bisulfat
und wägt das neutrale Sulfat. Das eine Aequivalent Schwefelsäure des Bisulfats
wird leichter entfernt, wenn man vor dem Glühen ein Stückchen Ammonium-
carbonat hinzusetzt, um flüchtiges Ammoniumsulfat zu bilden, und dann erhitzt
und dies Verfahren ein paar Mal bis zum constanten Gewicht wiederholt. Das
gewogene Natriumsulfat muss sich ohne Rückstand im Wasser lösen.
2. Bestimmung als Chlorid. Man dampft die Lösung, die nur Chlor-
natrium enthalten soll, in einer Porcellanschale stark ein, bringt den Rück-
stand in einen gewogenen Platintiegel, rührt mit Wasser nach und dampft im
Wasserbade zur Trockne ein. Das Glühen muss vorsichtig im bedeckten Tiegel
und eben bis zum Schmelzen des Chlornatriums bei direkter Rothglut ausgeführt
werden, da sich sonst leicht etwas Chlorid verflüchtigt.
3. Bestimmung als Carbonat. Die Lósung darf keine andere Sàáure als
Kohlensáure enthalten. Man dampft ein und glüht den Rückstand mit etwas
Ammoniumcarbonat, um vorhandene Spuren von Aetznatron zu carbonisiren,
langsam bis zum Schmelzen des Salzes. Man kann die Bestimmung controliren,
indem man das Carbonat durch vorsichtigen Zusatz von Salzsüure oder auch
von Salmiak in Chlorid umwándelt und dieses wie vorhin bestimmt.
4. Bestimmung als Nitrat. Man dampft die Lósung in einer Schale auf
dem Wasserbade zur Trockne ein, bringt den Rückstand nebst dem Wasch-
wasser in einen Platintiegel, trocknet wiederum und erhitzt schliesslich auf etwas
über 100?, bis das Gewicht constant ist. Man darf nicht bis zum Schmelzen
erhitzen, weil bei dieser Temperatur das Nitrat schon Sauerstoff ausgiebt. Man
kann durch Behandlung mit Salzsäure oder Schwefelsäure das Nitrat in Chlorid
bezw. Sulfat überführen und somit eine Controlbestimmung ausführen. Besser ist
es, das Nitrat durch sehr allmähliges Erhitzen mit überschüssiger Oxalsäure bis
auf dunkle Rothgluth in Carbonat umzuwandeln und dieses zu wägen,