Full text: XVth ISPRS Congress (Part A2)

  
- SHADE: Drei Varianten: 
Schraffur der Fláche innerhalb eines geschlossenen Poly- 
gonzuges mit einer Schar von parallelen Geraden (aus der 
Linienbibliothek) oder 
Ausfüllen der Flàche innerhalb eines geschlossenen Poly- 
gonzuges mit Symbolen (aus der Symbolbibliothek) oder 
Zeichnen von Bóschungsschraffen zwischen die letzten 
beiden abgefahrenen Linien (in Vorbereitung). 
  
  
  
  
  
E e 
— \ 
Q. / 
/ 
/ 
SA | 
La 
aA Ld 
2 A Uu 
2 A 2 A 
4 ad 
n 
e 
Fig. 5: Beispiel für das' Zeichnen von Doppellinien, für die 
Schraffur mit Geraden und für die Flächenfüllung mit 
Symbolen 
- SYMBOL IN LINE: Zeichnen eines Symbols in jedem Brechpunkt eines 
Polygons 
- HEIGHT: Beschriften von Einzelpunkten mit der Höhenzahl 
7. Die Belegung der Objekttasten: 
  
Wie bereits erwáhnt, kónnen die Objekttasten beliebig vieler Folien defi- 
niert werden. Belegt werden sie u.a. mit dem feature code, dem Code für 
das Symbol bzw. die Linienart, den Symbolparametern, den Parametern für 
die Hóhenzahlen und für die Schraffur. 
Die Bedienungssicherheit wird dadurch erhóht, dass zusátzlich auch noch 
für jede Taste festgelegt wird, wie sie mit den Funktionstasten kombiniert 
werden darf: 
Bei Linienzügen muss der Benutzer angeben, welche der drei Arten der 
Punktverbindung: LINE, CURVE oder SYNCHR sofort nach Drücken der Objekt- 
taste aktiv ist. Die beiden nicht initialisierten Môglichkeiten kônnen 
dann entweder als zugelassen (nachträgliches Umschalten ist erlaubt) oder 
als verboten erklärt werden. 
Auch für die Attribut-Tasten RECT, PARALLEL, SHADE, SYMBOL IN LINE und 
HEIGHT ist zu definieren, welche der drei Möglichkeiten gelten soll: Taste 
ist sofort aktiv, nachtrügliches Einschalten ist erlaubt oder Taste ist 
immer verboten. 
Beispiele: 
- Der Benutzer will ei taste für alle Wohnháuser definieren. 
Die Gebáude solien i ] mit rechten Winkeln gezeichnet und 
mit parallelen Linien schraffiert werden. Dementsprechend legt er 
fest:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.