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Elasticitätsgrenze.
Schluss den Werth z' und für den natürlichen Zustand am Schluss den Werth n'
ergeben, so muss z — z — z2' — s sein. Ist dies nicht der Fall, so ist auch die
Elasticitit eine andere geworden. Die Erfahrung hat gelehrt, dass zwar meist
beide Einflüsse zusammenwirken, dass aber doch der zweite, d. h. die Veränderung
des natürlichen Zustandes, gewöhnlich weit eher, d.h. bei kleineren Kräften und
bei kürzerer Dauer des Zwanges, von Bedeutung wird, als der erstere, dass also,
auch wenn z' von z und z' vonz erheblich abweicht, doch die obige Gleichung
noch besteht. Im übrigen sieht man, dass es sich hier um eine verwickelte
Erscheinung handelt, weil zwei verschiedene unabhängige Variable: Grösse und
Dauer des Zwanges, in Betracht kommen. Ein grosser Zwang wird schon nach
kurzer Dauer den natürlichen Zustand verschieben; andererseits scheint es, dass
auch der kleinste Zwang dies thut, wenn er nur eine ausreichende Zeit hindurch
andauert;!) und ähnlich verhält es sich mit dem Einflusse auf die Elasticitát.
Die Eigenschaft eines Kórpers, innerhalb eines gewissen Bereiches der Einwirkung
seine Elasticitit und seinen natürlichen Zustand, unbeirrt durch vorübergehende
Zwangszustände, beizubehalten, wird am passendsten seine »elastische Vollkommen-
heit« genannt.
Elasticitätsgrenze. Aus dem Gesagten geht hervor, dass es nicht möglich
ist, für den Bereich, innerhalb dessen ein Körper elastisch vollkommen ist,
eine bestimmte Grenze, etwa ein bestimmtes Grenzgewicht anzugeben; denn je
nach der Wirkungsdauer wird dasselbe ein anderes sein. Auch ist zu beachten,
dass es sich hier um die Feststellung der Thatsache handelt, dass der Körper
genau in seinen ursprünglichen Zustand wieder zurückkehrt, bei einem um eine
Spur grösseren Zwange dies aber nicht mehr thut; und diese Feststellung wird
wesentlich von der Genauigkeit der Apparate abhängen: an einem feinen Apparate
wird man eine dauernde Veränderung schon durch die Wirkung eines Gewichtes
constatiren, für welches dies bei einem weniger genauen Apparate noch nicht
möglich ist. Wenn man trotz dieser beiden Umstände Zahlenwerthe für jene
Grenze erlangen will, — und das ist für praktische Zwecke von grosser Wichtig-
keit — so bedarf man hierzu einer gewissen Uebereinkunft, indem man etwa fest-
setzt: 1. die Dauer der Wirkung soll eine mässige sein (nicht gar zu kurz, aber
auch z. B. nicht tagelang); 2. Aenderungen des natürlichen Zustandes, welche
einen gewissen Betrag nicht überschreiten, sollen unberücksichtigt bleiben. Auf
diese Weise gewonnene Zahlen nennt man Werthe der »Elasticitätsgrenze;« es
ist aber einleuchtend, dass es sich hier stets nur um ungefähre Angaben handeln
kann. ”)
Im Vorstehenden wurde die Grenze des Bereiches der elastischen Voll-
kommenheit durch den Grenzzwang charakterisirt. Man kann sie auch noch
anders, nämlich durch die temporäre Grenzveránderung charakterisiren, d. h.
durch diejenige unter dem Zwange stattfindende Veränderung, welche nach Auf-
hebung des Zwanges eben noch zum ursprünglichen natürlichen Zustande zurück-
führt. Es lässt sich leicht einsehen, dass das, was im allgemeinen Sprach-
gebrauche Elasticität genannt wird, weder mit dem wissenschaftlichen
Elasticitätsbegriff, noch mit dem Begriff der Elasticitätsgrenze (Grenzzwang), wohl
1) In dieser Hinsicht stellt seit einigen Jahren BOTTOMLEY in Glasgow »säculare« Beobachtungen
an Platin-, Gold-, Silber- und andern Drähten an; die vorläufigen Ergebnisse derselben sehe man
in den Reports of the Brit. Assoc. 1881—1887.
2) Für Dehnungen gilt eine solche von 0°5 »» auf 1 ursprüngliche Länge als äusserste
noch zu beürcksichtigende. Für Biegungen, Drillungen, Scherungen u, s, w. (siehe unten)
sind die Angaben verschieden,