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Beziehung der Ábsorption zur Fluorescenz.
oder minder vollstindiges Spectrum, welches sich von oben nach unten aus-
breitet. Für erregende Strahlen jenseits G enthält das Fluorescenzlicht alle
sichtbaren Strahlen, das äusserste Roth und das äusserste Violett ausge-
nommen; das unzerlegte Fluorescenzlicht jenseits G macht daher fast den
Eindruck von Weiss. In dem Lichte, das in der Mitte zwischen # und G aus-
strahlt, fehlt das Violett; da das Blau verhiltnissmissig stark ist, so erscheint
uns die (Gesammtfarbe blau. Je weiter wir uns dem weniger brechbaren Ende
zuwenden, um so geringer wird die Zahl der verschiedenen Farben, die das
Fluorescenzlicht zusammensetzen, und zwar sind es die brechbareren Strahlen,
welche Schritt für Schritt verschwinden. Das Fluorescenzlicht ist grün bei Æ,
gelb bei Z, orange bei 2, roth bei C.
Ein Blick auf die Figur zeigt aber mehr; in dem erzeugten Fluorescenz-
lichte existiren nie Strahlen, die an Brechbarkeit das erregende Licht
übertreffen.
11) Ueber die Beziehung der Absorption zur Fluorescenz.
Als Beispiel wollen wir das Uranglas wáühlen, jenes gelbe in brillantem Gelb-
grün fluorescirende Glas, wie wir es häufig zu Haushaltungsgegenständen ver-
wendet finden. Projicirt man ein reines Spectrum senkrecht auf die polirte
Oberfläche des Glases, so erblickt man drei deutlich hervortretende Maxima
des Fluorescirens, die beiden ersten schärfer begrenzt und intensiver als das
dritte. Das Absorptionsspectrum des Uranglases zeigt nun gerade an den Stellen
der beiden ersten Maxima des Fluorescirens entsprechende Maxima der Ab-
sorption; das dritte Maximum des Fluorescirens liegt nahe dem violetten Ende
des sichtbaren Spectrums und entsprechend weist das Absorptionsspectrum eine
kräftige Absorption des violetten Endes auf.
12) Die beiden in No. 10, 11 zunächst an je einem Specialfall demonstrirten
Gesetze, wonach 1) das Fluorescenzlicht an Brechbarkeit das erregende Licht
nicht übertriftt, sondern höchstens erreicht, wonach 2) jeder Fluorescenz erregende
Strahl der Absorption unterliegt, sind nun von Srokzs in seiner grossen Arbeit?)
einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. In allen Fällen — und ihre
Zahl war eine grosse — fand er beide Gesetze in vollstem Umfange bestätigt.
Später hat man dem ersten nach seinem Entdecker den Namen der Sroxkrs'schen
Regel gegeben.
In der Folgezeit wuchs die Zahl der fluorescirenden Kórper zu einer ausser-
ordentlich grossen an. Insbesondere lernte man aus der Legion der organischen
Farbstoffe eine ganze Reihe hóchst intensiv im sichtbaren Spectrum fluoresciren-
der kennen, und diese Eigenschaft machte sie zu einer nochmaligen Prüfung der
erwähnten Gesetze besonders geeignet. Als die am meisten dabei angewandten
Körper seien Magdalaroth, Eosin und Fluorescein erwähnt.
13) Das zweite Gesetz hat sich ohne Ausnahme bewährt. In der That er-
scheint es nach dem Gesetze von der Erhaltung der Energie als selbstverständ-
lich. Denn das erzeugte Fluorescenzlicht repräsentirt offenbar einen Energie-
vorrath von bestimmtem Betrage; es muss also von dem Energieinhalt des er-
regenden Lichtes ein äquivalenter Antheil verbraucht werden, d. h. der Vorgang
eintreten, den wir Absorption nennen.
Zur Demonstration der Beziehung zwischen Fluorescenz und Absorption
eignet sich vortrefflich eine Lösung von Fluorindin in Alkohol. Dieser Farbstoff
von bisher unbekannter Zusammensetzung zeigt in seinem Absorptionsspectrum
"^ STOKES, Pocc, Ergünz. 4, pag. 177. 1854.