imo
ipis
Beziehung der Absorption zur Fluorescenz; Abweichung von der SToKEs'schen Regel. 479
sind aber bisher nicht im Stande, diese Abhängigkeit näher zu kennzeichnen und
müssen uns deshalb vorläufig mit oft höchst unbefriedigenden und unbestimmt
klingenden Regeln begnügen.
16) Zunächst haben wir in Bezug auf die Beziehung von Fluorescenz und
Absorption zu einander gesehen, dass unmittelbar aus dem Princip der Erhaltung
der Energie folgt, dass jeder Fluorescenzerregung nothwendig eine Absorption
vorangehen muss. Fast ausnahmslos hat sich auch das Umgekehrte als richtig
erwiesen, dass bei fluorescirenden Körpern im Allgemeinen jeder Absorption
auch Fluorescenz entspricht. Unterliegen, wie bei Thiomelansäure, fast alle
Strahlen der Absorption, so zeigen sie sich ausnahmslos der Fluorescenzerregung
fáhig. Fast immer entspricht einem intensiven Absorptionsstreifen auch ein Maximum
des Fluorescirens. Weil alle fluorescirenden Kórper die ultravioletten Strahlen
in einer gewissen Ausdehnung absorbiren, fluoresciren sie alle im Ultraviolett.
Aber eine Nothwendigkeit liegt offenbar nicht vor, dass jeder Absorption
auch Fluorescenz entsprechen sollte und in der That sind eine Anzahl von der-
artigen Ausnahmefällen uns bekannt. Entweder hat man es dann mit einem
Gemisch fluorescirender und nicht fluorescirender Kórper zu thun [wässrige
Lackmuslôsung, Lôsung von Purpurin in Soda1)], oder die Energie des absorbirten
Lichtes wird anderweitig z. B. zur Temperaturerhóhung verwendet (salpetersaures
Uranoxyd!) fest oder in wässriger Lösung).
Wenn man ferner einen Körper, welcher in seinem Absorptionsspectrum
scharf begrenzte Absorptionsstreifen besitzt, in verschiedenen Lösungsmitteln auf-
löst, so zeigt sich in vielen Fällen eine bemerkenswerthe Gesetzmässigkeit. Wie
bekannt, rührt ihre Formulirung von KuNDT?) her. »Hat ein farbloses Lôsungs-
mittel ein beträchtlich grôsseres Brechungs- und Dispersionsvermägen als ein
anderes, so liegen die Absorptionsstreifen einer in den Medien gelösten Substanz
bei Anwendung des ersten Mittels dem rothen Ende des Spectrums näher als bei
Benutzung des zweiten.«
Danach muss man erwarten, dass auch die Maxima des Fluorescirens ent-
sprechende Verschiebungen erleiden werden, wenn man denselben fluorescirenden
Kórper in verschiedenen Flüssigkeiten lóst. Wie zu erwarten, findet in allen
Fällen, wo eine Verschiebung eines Absorptionsstreifens eintritt, gleichzeitig eine
entsprechende Verschiebung des Maximums des Fluorescirens statt.
Aber nicht in allen Fällen findet man die KuxpT'sche Regel bestätigt; es
finden sich einzelne Ausnahmen vor. Referent?) hat auf eine Erklärung derartiger
Anomalieen aufmerksam gemacht, welche in beschränktem Umfange schon in
der Spectralanalyse benutzt wurde und durch eine Reihe von Beobachtungen
sich stützen lässt. Danach ist das Spectrum eines Körpers durch seine chemische
Zusammensetzung allein nicht bestimmt, sondern hängt wesentlich auch davon
ab, ob die physikalisch in Betracht kommende Molekel mit den chemischen sich
deckt oder ein Multiplum davon ist. Gerade in Lösungen ist nun wahrscheinlich
fast immer der kleinste physikalische Theil noch ein Aggregat mehrerer Mole-
keln in chemischem Sinne genommen. Um die KunpT’sche Regel als allgemein
gültiges Gesetz aufzustellen, wird es vermuthlich genügen, ihre Anwendbarkeit
stets auf solche Lösungsmittel zu beschränken, in welchen die physikalische
Molekel des gelösten Körpers die gleiche ist.
7) HAGENBACH, PoGG. Ann. 146, pag. 252, 379 u. 396. 1875.
?) KuNpT, PocG, Jahresb., pag. 615. 1874; WiED. Ann. 4, pag. 34. 1878.
3) STENGER, WIED. Ann. 33, pag. 577. 1888.