Full text: Handbuch der Physik (3. Abtheilung, 1. Theil, 2. Band, 1. Abtheilung)

     
  
  
  
  
  
  
  
    
    
   
   
   
   
  
  
  
   
    
  
   
  
  
    
  
  
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Beziehung der Absorption zur Fluorescenz; Abweichung von der SToKEs'schen Regel. 479 
sind aber bisher nicht im Stande, diese Abhängigkeit näher zu kennzeichnen und 
müssen uns deshalb vorläufig mit oft höchst unbefriedigenden und unbestimmt 
klingenden Regeln begnügen. 
16) Zunächst haben wir in Bezug auf die Beziehung von Fluorescenz und 
Absorption zu einander gesehen, dass unmittelbar aus dem Princip der Erhaltung 
der Energie folgt, dass jeder Fluorescenzerregung nothwendig eine Absorption 
vorangehen muss. Fast ausnahmslos hat sich auch das Umgekehrte als richtig 
erwiesen, dass bei fluorescirenden Körpern im Allgemeinen jeder Absorption 
auch Fluorescenz entspricht. Unterliegen, wie bei Thiomelansäure, fast alle 
Strahlen der Absorption, so zeigen sie sich ausnahmslos der Fluorescenzerregung 
fáhig. Fast immer entspricht einem intensiven Absorptionsstreifen auch ein Maximum 
des Fluorescirens. Weil alle fluorescirenden Kórper die ultravioletten Strahlen 
in einer gewissen Ausdehnung absorbiren, fluoresciren sie alle im Ultraviolett. 
Aber eine Nothwendigkeit liegt offenbar nicht vor, dass jeder Absorption 
auch Fluorescenz entsprechen sollte und in der That sind eine Anzahl von der- 
artigen Ausnahmefällen uns bekannt. Entweder hat man es dann mit einem 
Gemisch fluorescirender und nicht fluorescirender Kórper zu thun [wässrige 
Lackmuslôsung, Lôsung von Purpurin in Soda1)], oder die Energie des absorbirten 
Lichtes wird anderweitig z. B. zur Temperaturerhóhung verwendet (salpetersaures 
Uranoxyd!) fest oder in wässriger Lösung). 
Wenn man ferner einen Körper, welcher in seinem Absorptionsspectrum 
scharf begrenzte Absorptionsstreifen besitzt, in verschiedenen Lösungsmitteln auf- 
löst, so zeigt sich in vielen Fällen eine bemerkenswerthe Gesetzmässigkeit. Wie 
bekannt, rührt ihre Formulirung von KuNDT?) her. »Hat ein farbloses Lôsungs- 
mittel ein beträchtlich grôsseres Brechungs- und Dispersionsvermägen als ein 
anderes, so liegen die Absorptionsstreifen einer in den Medien gelösten Substanz 
bei Anwendung des ersten Mittels dem rothen Ende des Spectrums näher als bei 
Benutzung des zweiten.« 
Danach muss man erwarten, dass auch die Maxima des Fluorescirens ent- 
sprechende Verschiebungen erleiden werden, wenn man denselben fluorescirenden 
Kórper in verschiedenen Flüssigkeiten lóst. Wie zu erwarten, findet in allen 
Fällen, wo eine Verschiebung eines Absorptionsstreifens eintritt, gleichzeitig eine 
entsprechende Verschiebung des Maximums des Fluorescirens statt. 
Aber nicht in allen Fällen findet man die KuxpT'sche Regel bestätigt; es 
finden sich einzelne Ausnahmen vor. Referent?) hat auf eine Erklärung derartiger 
Anomalieen aufmerksam gemacht, welche in beschränktem Umfange schon in 
der Spectralanalyse benutzt wurde und durch eine Reihe von Beobachtungen 
sich stützen lässt. Danach ist das Spectrum eines Körpers durch seine chemische 
Zusammensetzung allein nicht bestimmt, sondern hängt wesentlich auch davon 
ab, ob die physikalisch in Betracht kommende Molekel mit den chemischen sich 
deckt oder ein Multiplum davon ist. Gerade in Lösungen ist nun wahrscheinlich 
fast immer der kleinste physikalische Theil noch ein Aggregat mehrerer Mole- 
keln in chemischem Sinne genommen. Um die KunpT’sche Regel als allgemein 
gültiges Gesetz aufzustellen, wird es vermuthlich genügen, ihre Anwendbarkeit 
stets auf solche Lösungsmittel zu beschränken, in welchen die physikalische 
Molekel des gelösten Körpers die gleiche ist. 
7) HAGENBACH, PoGG. Ann. 146, pag. 252, 379 u. 396. 1875. 
?) KuNpT, PocG, Jahresb., pag. 615. 1874; WiED. Ann. 4, pag. 34. 1878. 
3) STENGER, WIED. Ann. 33, pag. 577. 1888. 
  
 
	        
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