132 Zeit, Zeitbestimmung.
so dass der Zeitraum zwischen zwei Durchgángen der Sonne durch den Friihlings-
punkt dieselbe ist (366:242201 Sterntage), dieses Interval aber durch eine
der wirklichen Anzahl der Sonnentage (365:242201) gleiche Anzahl von ein-
ander vóllig gleich langen Tagen dargestellt wird. Man nimmt also eine
in gleichmássiger Bewegung im Aequator sich bewegende fingirte, an Stelle der
wahren Sonne zu setzende an und nennt sie die mittlere Sonne, und die
Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden gleichartigen Culminationen der wahren
Sonne einen wahren Sonnentag, die Zeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden
gleichartigen Culminationen der mittleren Sonne den mittleren Sonnentag.
Die Culminationszeit der wahren, bezw. mittleren Sonne wird als wahrer, bezw.
mittlerer Mittag mit 07 wahre, bezw. mittlere Zeit bezeichnet, und die in
Stunden (den 24ten Theil des Intervalles zwischen zwei aufeinanderfolgenden
wahren, bezw. mittleren Mittagen), Minuten und Secunden ausgedrückte, seit der
letzten oberen Culmination verflossenen Zeit die wahre Sonnenzeit, bezw.
mittlere Sonnenzeit genannt.
Der Unterschied zwischen der wahren und mittleren Sonnenzeit heisst die
Zeitgleichung.
IL Bürgerliche Zeit, Astronomische Zeit; Ortszeit, Weltzeit,
Zonenzeit. In der bürgerlichen Zeitrechnung záhlt man den Tag in zwei Ab-
schnitten von 19^ oder 07 Mittag bis Mitternacht, und ebenso von Mitternacht
bis Mittag. Der Aníang des Tages wird in die Mitternacht verlegt, so dass ein
Datum dem Zeitintervall von einer Mitternacht zur nächsten entspricht. Für
astronomische Beobachtungen würde dies den Nachtheil haben, dass man um
Mitternacht, um welche Zeit die meisten Beobachtungen fallen, das Datum
wechseln müsste. Man ist daher übereingekommen, die Zählung mit dem Mittag
zu beginnen, so dass der Datumwechsel auf diesen fällt, und zwar so, dass jedes
Datum um einen halben Tag später beginnt. Ueberdies aber wird die Zeit fort-
laufend von 0^ bis 24* gezählt. Es ist demnach
0% — 12^ astronomisch — 0^ — 12^ /V M (5-5) bürgerlich; Datum identisch,
19^ — 24% astronomisch = 0% — 12% VA (a-m) bürgerlich; astronomisches Da-
tum um 1 kleiner als das biirgerliche Datum, z. B.
Febr. 8, 7^257^ 18 astr. = Febr. 8, 7% 257 18s NM (Abends) biirgerlich.
Febr. 3, 18% 147 38 astr. = Febr. 9, 6* 14” 385 VM (Morgens) bürgerlich.
Die Culminationszeit der wahren oder mittleren Sonne, eines Sternes. oder
des Frühlingspunktes gilt natürlich nur für einen Beobachtungsort, und man er-
hált demnach den wahren oder mittleren Mittag oder 0^ Sternzeit des Beobachtungs-
ortes, d. h. Ortszeit. Die Ortszeiten verschiedener Orte sind von einander ver-
schieden und zwar um den Liàngenunterschied, ausgedrückt im Zeitmaasse. Ist
0, die Ortszeit eines östlich gelegenen Punktes, 0,, die Ortszeit des westlich ge-
legenen, À der Längenunterschied, ausgedrückt im Zeitmasse (also 414 des im Grad-
maasse ausgedrückten), so ist
À = 8, — 8,,
8e, — 08, -- À; 0, = 6, — À. (2)
Zu beachten ist, dass die Längenunterschiede für die Verwandlung von Stern-
Zeiten in Sternzeit, bei Verwandlungen von mittleren Zeiten in mittlere Zeit
durch dieselbe Zahl A ausgedrückt erscheinen, da sich der Längenunterschied
von 24* Sternzeit auf 360° vertheilt, ebenso aber auch der Längenunterschied
von 24* mittlerer Zeit.