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freiheit und des sittlichen Verantwortungsgefühls ge-
langen kann.
Dies des Náheren auszuführen, soll der vornehmste
Zweck meiner heutigen Darlegungen sein.
I
Um für unsere Gedankengänge einen festen Ausgangs-
punkt zu gewinnen, beginnen wir mit einer wissenschaft-
lichen Betrachtung.
Wenn es die Aufgabe der Wissenschaft ist, bei allem
Geschehen in der Natur oder im menschlichen Leben
nach gesetzlichen Zusammenhängen zu stchen, so ist,
wie wohl jeder zugeben muß, eine unerläßliche Voraus-
setzung dabei, daß ein solcher gesetzlicher Zusammen-
hang wirklich besteht, und daß er sich in deutliche
Worte fassen läßt. In diesem Sinn sprechen wir auch
von der Gültigkeit eines allgemeinen Kausalgesetzes
und von der Determinierung sämtlicher Vorgänge in
der natürlichen und in der geistigen Welt durch dieses
Gesetz,
Was heißt nun aber: ein Vorgang, ein Ereignis, eine
Handlung erfolgt mit gesetzlicher Notwendigkeit, ist
kausal determiniert? und wie stellt man die gesetz-
liche Notwendigkeit eines Vorganges fest? Ich wüßte
nicht, wie man für die Notwendigkeit eines V organges
einen deutlicheren und überzeugenderen Nachweis er-
bringen kann als dadurch, daß die Möglichkeit besteht,
das Eintreten des betreffenden Vorganges vorauszu-
sehen. Die Frage nach dem Wesen und nach dem Ur-
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