Anwendungen der Wahrscheinlichkeitsrechnung rc.
19!)
Vi ertes Kapitel.
Von der Wahrscheinlichkeit der Zeugnisse, der Rechtsentscheidungen und der
Wahlen.
§. 37.
Poisson *) hat in seinem großen Werke sehr interes
sante Nachweisungen über die Wahrscheinlichkeit der Rechts
entscheidungen , vorzüglich bei strafrechtlichen Verhandlungen,
gegeben, in denen er zeigt, daß auch bei diesen moralischen
Lebensverhältnissen, wenn die Sitten und die Einrichtungen
der Gerichte gleich bleiben, sich bald constante Verhältnisse
ergeben, nach denen die Häufigkeit gewisser Verhandlungen,
gewisser Verbrechen wiederkehren, und nach denen die Zahl
der Verurtheilten und Freigesprochenen gegen die der in Un
tersuchung gekommenen steht. Vortreffliche Belege zu des
la Mettrie l'üomme maclnne!
Aus den comptes generaux de radministration de la
juslice criminelle von 1825 bis 1833 ergibt sich, daß Frank
reich schon ein hinlänglich großes Reich ist, um für die Wech
selfälle der Gerichtsverhandlungen in jährlichen Durchschnitten
auf constante Verhältnisse zu führen, während für einzelne
Departements die Durchschnitte sich noch sehr veränderlich
zeigen. Jährlich werden vor den Assisen in Frankreich 5091)
Processe geführt und darin 7000 Angeklagte vorgeführt. Nun
war die Gerichtsordnung von 1825 bis 1830 unverändert,
die Geschwornen entschieden mit wenigstens 7 gegen 5 Stim
men mit dem Vorbehalt einer Dazwischenkunft des Gerichts
hofes für den Fall der geringsten Mehrzahl der Stimmen.
Bei dieser Anordnung wurden jedes Jahr von 100 Angeklag
ten 61 veurtheilt und 39 freigesprochen, mit nur einer Aus-
*) Poisson, recherches sur la probabilité des Jugemens en matière
criminelle et en matière civile.