164 Physikalische Gesetzlichkeil
Denn im ersten Falle wird man unablässig durch stetige Ver-
feinerung der Messungsmethoden nach den Grenzen seiner
Gültigkeit suchen, im zweiten wird man aber derartige Be-
mühungen für fruchtlos halten und sich dadurch manche un-
nütze Arbeit ersparen. Es sind in der Physik schon allzu viele
Anstrengungen auf Lösung von Scheinproblemen verwendet
worden, als daß man solche Überlegungen für bedeutungslos
halten dürfte.
Daher liegt es nach meiner Meinung durchaus im Interesse
einer gesunden Fortentwicklung, nicht nur das Bestehen einer
Gesetzlichkeit überhaupt, sondern auch den streng kausalen
Charakter dieser Gesetzlichkeit mit zu den Postulaten der
physikalischen Wissenschaften zu rechnen, wie das im Grunde
bisher stets geschehen ist, und das Ziel der Forschung nicht
eher als erreicht zu betrachten, als bis eine jede Beobach-
tung statistischer Gesetzlichkeit in eine oder mehrere dy-
namische aufgelöst ist. Dadurch soll die hohe praktische
Bedeutung der Beschäftigung mit der statistischen Gesetz-
lichkeit durchaus nicht herabgesetzt werden. Wie die
Meteorologie, die Geographie, die Sozialwissenschaft, so
hat auch die Physik vielfach mit statistischen Gesetzen zu
arbeiten. Aber ebenso wie niemand daran zweifelt, daß die
sogenannten zufälligen Schwankungen in den klimatologi-
schen Kurven, in der Bevölkerungsstatistik, in den Mor-
talitätstabellen in jedem einzelnen Fall streng kausal be-
dingt sind, so wird für den Physiker die Frage stets einen
wohlberechtigten Sinn haben, warum von zwei benachbar-
ten Uranatomen das eine um viele Millionen Jahre früher
explodiert als das andere.
Die Voraussetzung einer strengen Kausalität wird auch die
Wissenschaft vom geistigen Leben niemals entbehren können.
Von Gegnern dieser Ansicht ist häufig die Tatsache der
Willensfreiheit des Menschen ins Treffen geführt worden. Daß
hier durchaus kein Widerspruch vorliegt, daß vielmehr die
Willensfreiheit des Menschen vollkommen verträglich ist mit
dem universellen Walten eines strengen Kausalgesetzes, habe
ich bereits früher einmal ausführlich zu begründen Gelegen-
heit gehabt. Da meine Ausführungen hierüber stellenweise
arg mißverstanden worden sind, und da der Gegenstand doch
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