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Physikalische Gesetzlichkeit 165
gewiß bedeutendes Interesse besitzt, so bitte ich um die Er-
laubnis, auch noch auf diesen Punkt hier mit einem kurzen
Wort eingehen zu dürfen.
Das Kausalgesetz verlangt, daB sowohl die Handlungen als
auch die seelischen Vorgànge, insbesondere auch die Willens-
motive eines jeden Menschen, in irgendeinem Augenblick voll-
stándig bestimmt sind durch den Zustand seiner gesamten
Innenwelt im vorhergehenden Augenblick und die hinzutre-
tenden Einflüsse der Umwelt. Wir haben keinerlei Grund,
an der Richtigkeit dieses Satzes zu zweifeln. Denn bei der
Frage der Willensfreiheit handelt es sich gar nicht darum,
ob es einen derartigen bestimmten Zusammenhang gibt,
sondern es handelt sich darum, ob dieser Zusammenhang dem
Betreffenden selber erkennbar ist. Einzig und allein dieser
Punkt ist es, an welchem die Entscheidung darüber haftet,
ob der Mensch sich frei fühlen kann oder nicht. Nur wenn
jemand imstande wäre, allein auf Grund des Kausalgesetzes
seine eigene Zukunft vorauszusehen, müßte man ihm das
Bewußtsein der Willensfreiheit absprechen. Ein solcher Fall
ist aber deshalb unmöglich, weil er einen logischen Wider-
spruch enthält. Denn jedes vollständige Erkennen setzt vor-
aus, daß das zu erkennende Objekt durch innere Vorgänge
im erkennenden Subjekt nicht verändert wird, und diese Vor-
aussetzung ist hinfällig, wenn Objekt und Subjekt identisch
werden. Oder konkreter gesprochen: da die Erkenntnis
irgendeines Willensmotives im eigenen Innern ein Erlebnis
ist, aus welchem ein neues Willensmotiv entspringen kann,
so vermehrt sich durch sie die Zahl der möglichen Willens-
motive. Diese Feststellung bringt eine neue Erkenntnis, die
abermals ein neues Willensmotiv zeitigen kann, und so geht
die Kette der Schlußfolgerung weiter, ohne daß man jemals
zur Feststellung des für eine zukünftige eigene Handlung
endgültig ausschlaggebenden Motivs gelangen kann, das heißt
zu einer Erkenntnis, die nicht abermals ihrerseits ein neues
Willensmotiv auslöst. Ganz anders, wenn man auf eine voll-
zogene, fertig vorliegende Handlung zurückschaut. Hier wird
der Wille durch die Erkenntnis nicht mehr beeinfluDt und
daher die streng kausale Betrachtung der Willensmotive
wenigstens prinzipiell durchführbar.