System in verschiedenen Aggregatzuständen 167
eine Die mit 0 bezeichneten partiellen Differentialquotienten beziehen
und sich hier überall auf die unabhángigen Variabeln T und v. |
Daraus folgt nach (80) und (24): |
ceits- d s 2 op dT. |
(101) A + Ca
irten 1
Mittels dieser Gleichung kann man den Verlauf der Kurve (124)
onen experimentell verfolgen, indem man 7j, oder v,, oder irgend-
von eine andere geeignete Größe als unabhängigen Parameter nimmt.
hten In gleicher Weise liefert die Bedingung M, = 0 (dampf-
es fôrmige Masse = 0) eine andere Grenze des gesuchten Gültig-
; e1n-
keitsbereichs durch die Kurve:
DD= U U = Uy; ,
21
welche durch die Ecke 2 des Fundamentaldreiecks geht und
der Gleichung geniigt:
dun .u [0p | 275 |
don a Pas n dou |
Hierbei ist davon Gebrauch gemacht, daB T,, — T,, und p,, — y,
Diese beiden Kurven sind aber nichts anderes als Zweige
einer und derselben Kurve, da sie für den kritischen Punkt:
den - V9 = V,,, ineinander übergehen, und zwar, wie eine nähere
pus Untersuchung des Wertes von Tus und LU pach § 185 lehrt,
‚ die à 713 doy
dar- ohne in diesem Punkte eine Ecke oder Spitze zu bilden. '
=0). Wir können daher beide Kurvenäste unter dem gemein- |
samen Namen ,,Verdampfungskurve* zusammenfassen. Dann
entspricht jedem Punkt (v,, w,) auf dem einen Ast ein be- il
stimmter Punkt (v, w,,) auf dem andern Ast, insofern beiden |
) ist Punkten die nàmliche Temperatur 7,, — T,, und der nämliche ||
be- Druck p,, = p,, zukommt. Diese Zuordnung je zweier Punkte |
‘gibt auf den beiden Ästen wird bestimmt durch die Gleichungen (122)
eits- und ist in der Fig. 4 durch die Verbindungslinien einiger ll
ntal- solcher Punktpaare angedeutet. So entsprechen sich auch die I |
=u, beiden Ecken des Fundamentaldreiecks (v, , #,) und (v,, u,), Der Ii
den kritische Punkt entspricht sich selbst.
iL Die gefundene Verdampfungskurve bildet somit die Grenze
des Gültigkeitsbereiches desjenigen Teils der zweiten Lösung,
welchem die Berührung von Dampf und Flüssigkeit entspricht,
und man überzeugt sich leicht aus (123), daß der Gültigkeits-