Full text: Révision (Première partie)

  
Wie Lindig zeigen konnte [7] , besteht für den Richtungsfehler, ähnlich wie für den Lage- 
fehler, eine Abhängigkeit vom Kotangens der Geländeneigung von der Form ¢ = a + bctga. Leider 
existieren für die Konstanten a und b in der Literatur nur sehr wenige Werte, sodass die Auf- 
stellung einer Fehlergrenze noch nicht moglich ist. Aus den spárlichen Angaben, z. B. [1] , kann 
man lediglich feststellen, dass der neigungsunabháàngige Anteil bei gezogenen Hóhenlinien in der 
Gróssenordnung von etwa 10° (durchschnittlicher Richtungsfehler) liegt und die Abh#ngigkeit von 
der Geländeneigung nicht besonders ausgeprägt ist. Weitere Untersuchungen über die Grosse des 
Richtungsfehlers wären sehr wünschenswert. 
Der Verfasser ist sich bewusst, dass e i n Zahlenwert allein die Formgenauigkeit einer 
Gelàndedarstellung nicht genügend beschreibt. Bei der Bildung eines Durchschnittswertes für den 
Richtungsfehler längs einer Hôhenlinie erhalten wichtige Einzelformen, wie z. B. ein Bacheinschnitt, 
eine Terrassenkante, die in einer topographischen Karte unbedingt gebracht werden müssen, kein 
besonderes Gewicht. Die subjektive Bewertung einzelner Gelàndeformen kommt in der objektiven 
Berechnung eines Durchschnittswertes nicht zum Ausdruck. Ein weiterer Nachteil bei der Berechnung 
eines Durchschnittswertes lángs einer Linie liegt darin, dass die fláchenhafte Ausdehnung von 
Geländeformen über mehrere Höhenlinien hinweg nicht genügend berücksichtigt wird. Derartige 
Nachteile können nur kompensiert werden, wenn das rechnerische Ergebnis mit einer visuellen 
Überprüfung des Höhenlinienbildes durch einen erfahrenen Topographen verbunden wird, der das 
Gelände entweder in natura oder vom Stereobild her kennt. Diese Forderung ist nicht neu, wird 
aber immer noch zu wenig beachtet*. 
Die visuelle Überprüfung erfolgt am besten anhand zweier übereinander gedruckter Höhen- 
linienpläne, wobei die ‚Höhenlinien durch Farbe oder Strichform unterschieden und die Flächen 
zwischen einander zugeordneten Linien farbig angelegt werden. Besonders wirksam ist die Ver- 
wendung von zwei Farben zur Unterscheidung, ob die zu prüfende Linie über oder unter dem Gelände 
verläuft. Dadurch erhält man einen raschen Überblick über die Verteilung, die Art und die Schwere 
der Fehler. Liegen ausserdem noch der Kartengrundriss und das Gewässernetz vor, so ergeben 
sich weitere Möglichkeiten der gegenseitigen Kontrolle, etwa beim Übergang von Höhenlinien über 
Strassen, Gewässer, aus der Steigung von Fahrwegen u. dergl. Auch geomorphologische Kenntnisse 
des Prüfers können dazu dienen, die Unmöglichkeit der Höhenlinienführung nachzuweisen. 
IV.- Vergleichende Prüfung von direkt gezogenen und aus Profilen abgeleiteten Höhenlinien 
  
Die vorgeschlagenen Prüfmethoden sollen an einem praktischen Beispiel angewandt werden. 
Als Untersuchungsmaterial dienen Höhenlinienpläne, die einer Veröffentlichung von Gsell, Kraus 
u. Stewardson zum XII. Internationalen Kongress für Photogrammetrie in Ottawa (8] entnommen 
sind, (Beilage 1 u. 2) Die dort abgebildeten Höhenlinien sind zweimal nach dem konventionellen 
Verfahren direkt gezogen und einmal aus Profilen abgeleitet, wobei die Interpolation nach Kleinsten 
Quadraten zur Anwendung kam [8] . Der durchgeführte Schichtlinienvergleich erstreckt sich zum 
einen auf die beiden direkten Auswertungen, zum anderen auf eine direkte und die über Profile 
gewonnene Höhenlinienauswertung. Die ermittelten Fehlergrössen sind demnach nur als relative 
und nicht als absolute Werte zu betrachten. (Rein rechnerisch liessen sich nach dem Fehlerfort- 
pflanzungsgesetz auch Absolutwerte für beide Grössen bestimmen, doch sind die auf solche Weise 
ermittelten Werte meist wenig aussagekräftig). 
Bei dem abgebildeten Gelände handelt es sich um Bergland mit Geländeneigungen zwischen 
0° und 90° mit einer Höhenlage zwischen 1630 m und 1700 m über dem Meer. Daraus wurden ein- 
zelne Probegebiete so ausgewählt, dass die Prüfung nach zwei Geländeklassen nämlich '"flach'' und 
"steil" durchgeführt werden konnte. Die Flächen sind in Abb. 1 durch Raster gekennzeichnet ; die 
zahlenmässigen Ergebnisse der Prüfung zeigt die folgende Tabelle : 
* So schreiben z. B. E. Imhof [5] und Rich. Finsterwalder [2] dazu : "Fehler und Qualitätsbegriffe 
im topographischen und kartographischen Bereich sind durchaus nicht immer eindeutig, sie sind 
durch messbare Grössen allein nicht immer zu erfassen' bzw. "Sicher ist es, dass die visuelle 
Betrachtung und Prüfung die zahlenmássig statistische in wertvoller Weise ergünzen kann'. 
  
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