Full text: Révision (Deuxième partie)

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4.1. Erkundung 
Bekanntlich kónnen nicht alle topographischen Objekte im Luftbild unmittelbar erkannt 
werden. Dies gilt insbesondere für solche Objekte, die verdeckt sind oder sich mangels Kontrast 
von der Umgebung nicht oder nur schlecht unterscheiden lassen. 
Schwierigkeiten treten auch bei der qualitativen Bewertung, von topographischen Objekten 
anhand des Luftbildes (Kirche statt Gebáude, Strassenklassifizierung u.a.) auf. Eine terrestrische 
Erkundung wird daher üblicherweise nicht zu umgehen sein. Sie bereitet jedoch im allgemeinen 
keine Schwierigkeiten. Da sich topographische Objekte - sind sie erst einmal als solche erkannt 
und auch qualitativ bewertet - im Luftbild erkennen lassen, beschránkt sich die Felderkundung auf 
einen Luftbildvergleich. Einmessungen sind fast nie, allenfalls für Wege in Waldgebieten erforder- 
Lien Zur Felderkundung werden beim LV-BW Vergrôsserungen 1:10 000 der Luftbilder ver- 
wendet, in die mit Farbe eventuelle Objektabgrenzungen bzw. Klassifizierungs- oder sonstige 
Bewertungshinweise eingetragen werden. 
Die Felderkundung wird im allgemeinen vor Beginn der Überzeichnung der OF durchge- 
führt. Aufgrund dieser Vorarbeiten kann die Überzeichnung dann z. B. für die Strassen und Wege 
unmittelbar im endgültigen Zeichenmuster und unter Berücksichtigung evtl. Verdrängungen erfolgen 
(vgl. Abschnitt 4. 2). 
Beim LV-BW beschränkt man sich auf die Erkundung der wesentlichen Veränderungen 
des Siedlungs- und Verkehrsbildes und umfangreicher  Nutzungsánderungen (z. B. Wald). Unter 
dieser Voraussetzung kann die Felderkundung bei Verwendung eines Autos von 1 Person in ca. 5 
Tagen durchgeführt werden, Bei umfangreicheren Erkundungen (Waldwege, Nutzungsarten) liegt 
der Aufwand bei ca. 8 Tagen pro Blatt der TK 25. 
4.2. Schilderung des Fortführungsverfahrens 
I) Fortführung der TK 25 
  
  
1. Allgemeines 
Die Ff. erfolgt beim LV-BW seit 1964 nicht mehr im Originalmassstab, sondern 
aus Gründen der Arbeitsvereinfachung in dem 2,5 x grösseren Arbeitsmassstab 1:10 000. Von 
jedem Blatt der TK 25 stehen beim LV-BW Vergrösserungen 1:10 000 zur Verfügung, wobei das 
Blatt der TK 25 in 4 Viertel: NW, NO, SW und SO unterteilt ist. 
2. Verfharen 
Aufgrund praktischer Arbeiten und Erfahrungen und nicht zuletzt im Hinblick auf 
die vorhandenen Kartenoriginale (Grundriss-, Gewüsser-, Hoóhenfolie) hat sich folgendes Verfahren 
herausgebildet, das in seinen wesentlichen Phasen kurz skizziert werden soll (vgl. auch Anlage 3). 
Herstellung der Fortführungsvorlage (FV): 
a) Herstellung je einer seitenverkehrten Blaukopie der in Abschnitt 4. 2 - 1. genannten Blattvierteln 
1:10 000 der TK 25 auf die Rückseite masshaltiger Folien (z. B. Pokalon). Inhalt / Grundriss, Natur- 
arten, Gewässer und Höhendarstellung. 
b) Vergleich zwischen altem Kartenbild und OF über einem Leuchttisch und Darstellung der erkenn- 
baren Veränderungen auf der in a) genannten Folie. (Evtl. Übernahme von Veränderungen aus anderen 
Unterlagen). 
Grundrissänderungen werden mit schwarzer Tusche im vergrösserten Zeichenmuster (ZM) 
gezeichnet. Neuerdings werden die Darstellungselemente (Strassen, Gebäude, Einzelzeichen) mit 
grossem Zeitgewinn von Abreibefolien abgerieben. 
  
Gewässeränderungen werden ebenfalls im vergrösserten ZM, aber, zur besseren Unterscheidung 
von Grundrissánderungen, in roter Farbe dargestellt. 
  
Nutzungsartenänderungen werden nur skizzenhaft dargestellt. Die benôtigten Zeichen werden 
anhand der Skizze im endgültigen Massstab auf Strippingfilm abgesetzt und später in die verkleinerte 
FV montiert. 
Namenänderungen oder Änderungen von Höhenangaben werden auf einem transparenten Deckblatt 
  
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