Dachüberständen
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Messung
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Auf einer Deckfolie werden geritzt:
+ 3 cm
Genauigkeit:
a) Paßpunkte (markante topographische Grenzpunkte)
b) fortzuführende Gebäude
CADASTRE ET LEVES AUX GRANDES ECHELLES
LEISTUNGSFAHIGE KATASTERPHOTOGRAMMETRIE
KATASTERFORTFÜHRUNG MIT HILFE DER PHOTOGRAMMETRIE
Dipl.-Ing. K. EWIG
stuttgart
1. Einleitung
Wichtigste Aufgabe der mit der Katasterführung beauftragten Organe in Baden-Württemberg
ist die Fortführung der im 19. Jahrhundert entstandenen Katasterwerke, die, aufbauend auf einer
Landestriangulation, die Grundstücksgrenzen auf Grund von Masszahlen nachweisen. Hatte die Pho-
togrammetrie als graphisches Aufnahmeverfahren bereits einen festen Platz in der Landesvermes-
sung, so gelang es ihr zunächst nicht, in der numerischen Katastervermessung Eingang zu finden.
Der Grund lag unter anderem in dem hohen Rechenaufwand, den eine numerische photogramme-
trische Auswertung zur Folge hat, und in der umbefriedigenden Nachbargenauigkeit nahe beieinan-
derliegender photogrammetrisch bestimmter Punkte. Erst als leistungsfahige elektronische Reche-
nanlagen zur Verfügung standen, erhielt die numerische photogrammetrische Methode neue Impulse,
da sich hiermit die Möglichkeit eröffnete, den Rechenaufwand zu bewáltigen. Hinsichtlich der unge-
nügenden Nachbargenauigkeit wurde durch folgende, im Programmpaket "Aerotriangulation'" des
Photogrammetrischen Instituts der Universität Stuttgart programmtechnisch realisierte Massnahmen
abgeholfen :
1. Berechnung des photogrammetrischen Punktfeldes in einem Block (PAT M).
2. Numerische Nachbehandlung der aus der Blockberechnung herauskommenden Landeskoordi-
naten mittels Interpolation nach kleinsten Quadraten (Quint).
3. Einbeziehung terrestrischer Kontroll- und Bestimmungsstücke in die endgültige Koordina-
tenberechnung (Spaaus).
Damit waren die Voraussetzungen für die Anerkennung der numerischen photogrammetris-
chen Methode als technisches Verfahren bei Katastervermessungen geschaffen. Das Innenministe-
rium Baden-Wuürttemberg hat mit Erlass der "Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Pho-
togrammetrie bei Katastervermessungen'" vom 14.10.1971 dieses Verfahren für zulässig erklärt.
2. Aufgabenstellung
Seit 1971 wird die photogrammetrische Methode alternativ neben den herkömmlichen
Verfahren und der Polaraufnahme mit elektro-optischen selbstregistrierenden Tachymetern in der
Katasterfortführung angewandt. Photogrammetrie und elektrooptische Tachymetrie sind hierbei
nicht als Konkurrenten zu sehen, sondern als sich gegenseitig ergänzende oder für spezielle Fälle
besonders geeignete Verfahren. Die Photogrammetrie wird vorzugsweise dann eingesetzt, wenn
áusser den Grenzpunkten noch viele topographische Objekte zu erfassen sind, oder wenn sich für
die terrestrische Aufnahme besondere Schwierigkeiten oder Gefahren ergeben würden, wie z. B.in
steilem oder felsigem Gelände oder auf verkehrsreichen Strassen.
Ziel des photogrammetrischen Verfahrens ist, die Ermittlung der Landeskoordinaten der
Grenz- und Vermessungspunkte durch eine numerische Auswertung und die Kartierung der topogra-
phischen Objekte in einer nachfolgenden graphischen Auswertung. Der Verfahrensablauf wird am
Beispiel einer Strassenvermessung am Steilabfall der Schwäbischen Alb erläutert.
Die Strasse überwindet auf 2,4 km Länge einen Höhenunterschied von 170 m. Die Fahrbahn
wurde auf 6,5 m bergseitig verbreitert, wobei zur Abstutzung der Bergseite anstatt massiver
Stützmauern sogenannte Drahtschotterkästen dienen. Es sind dies quaderformige Steinpackungen
mit einem Querschnitt von etwa 1 m2, die mit Maschendraht umhüllt sind und treppenfórmig
übereinandergeschichtet werden. Man erreicht dadurch eine bessere Abführung des Hangwassers
als bei massiven Stützmauern.
2909.
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