3.5. Kontrolle und endgültige Ausgleichung
Die Koordinaten aus der Blockausgleichung bzw. der Interpolation nach kleinsten Quadraten
werden als vorlaufige Koordinaten angesehen. In den eingangs erwühnten "VV Photo" wird zwingend
vorgeschrieben, die photogrammetrisch aufgenommenen Punkte durch terrestrische Längenmessung
zu kontrollieren. Diese sogenannte "Spannmassmessung', Streckenmessung zwischen benachbarten
Grenzpunkten, wurde schon vor Einführung der Katasterphotogrammetrie als unabhängige Kontrolle
der auf einer Polygonierung aufbauenden Polaraufnahme angewendet. Es hat sich erwiesen, dass
die unabhängige terrestrische Kontrolle der photogrammetrischen Aufnahme am wirkungsvollsten
ist und den Aufwand lohnt, insbesondere dann lohnt, wenn die Kontrollmasse nicht, wie bisher
üblich, nur zu Kontrollzwecken verwendet, sondern auch zur Koordinatenbestimmung mit herange-
zogen werden. Die Spannmasse werden in zeitlich möglichst engen Zusammenhang mit der Signa-
lisierung gemessen. Jeder Grenzpunkt sollte durch 2 möglichst senkrecht aufeinander stehende
kurze Spannmasse kontrolliert werden. Zur Kontrolle können auch geometrische Bedingungen
verwendet werden, wie z.B. die Bedingung, dass die Koordinaten dreier Punkte eine Geradenglei-
chung erfüllen müssen.
In der Regel werden die Arbeiten so organisiert, dass die terrestrischen Messungen bereits
auf Lochkarten übernommen sind, wenn bei der Luftbildstelle die Blockausgleichung vorbereitet
wird. An die Blockausgleichung und die Interpolation nach Kleinsten Quadraten schliesst dann sofort
die sogenannte "Spannmasskontrolle" an, ein Rechenprogramm, in dem die aus Koordinaten berech-
neten Strecken zwischen je 2 Punkten den entsprechenden gemessenen Strecken gegenübergestellt
und mit der dafür verbindlichen amtlichen Fehlergrenze verglichen werden. Das Ergebnis wird in
einem "Spannmassverzeichnis'" ausgedruckt, (Abb. 7). Dieses Spannmassverzeichnis dient dem
Flurbereinigungsamt als Grundlage für noch fällige Nachmessungen : einmal sind noch fehlende
Punkte terrestrisch aufzunehmen -die Rechenanlage hat zu einem eingegebenen Spannmass einen
oder beide Endpunkte nicht gefunden- zum anderen sind Überschreitungen der Fehlergrenze zu
beheben. Diese Fehlergrenz-Überschreitungen können ihre Ursache haben in photogrammetrischen
oder terrestrischen Messfehlern oder darin, dass Punktnummern bei der Spannmassmessung oder
bei der Luftbildauswertung verwechselt wurden.
Mit den bereinigten Daten der Spannmasskontrolle wird die endgültige gemeinsame Aus-
gleichung der Koordinaten und terrestrischen Bedingungen vorgenommen. In diese Ausgleichung
nach bedingten Beobachtungen gehen die photogrammetrischen Koordinaten und die terrestrischen
Messungen als verbesserungswürdige Beobachtungen ein. Die Koordinaten erhalten das Gewicht 1.
die Strecken ein zur Streckenlänge umgekehrt proportionales Gewicht. Das Streckengewicht errech-
net sich aus der für das Neumessungsgebiet geltenden Fehlergrenze ; man kann im Allg. davon
ausgehen, dass Strecken unter 20 m ein grösseres, längere Strecken ein kleineres Gewicht als die
photogrammetrischen Koordinaten haben. Daher wird empfohlen, längere Strecken als 20 m für
die Kontrolle und Ausgleichung nicht zu verwenden. Die vor der endgültigen gemeinsamen Ausglei-
chung von Koordinaten und terrestrischen Bedingungen angefallenen Nachmessungen kónnen mit
Vorprogrammen berechnet werden ; das sind polare Punktbestimmungen und Einkreuzen durch
Bogenschnitt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen der Nachmessungen sind vorläufige Koordina-
ten, die dem Verzeichnis der bereits vorhandenen 'vorläufigen Koordinaten'' zugeordnet und der
abschliessenden gemeinsamen Ausgleichung der Koordinaten und terrestrischen Bedingungen mit
unterzogen werden, (Abb. 8 u. 9).
4. Ergebnisse, Erfahrungen und Ausblicke
Die bisherigen Ergebnisse der Katasterphotogrammetrie rechtfertigen ihren Einsatz. Bei
der Luftbildstelle des Landesamts für Flurbereinigung und Siedlung wurden vor Anwendung der
"Stuttgarter Programme'' die einzelnen Stereomodelle mittels Helmert-transformation, gestützt
auf mindestens 4 Passpunkte pro Modell, in das Landesnetz transformiert. Trotz des grossen
Passpunktaufwandes für die Einzelmodelltransformation kann jetzt festgestellt werden, dass seit
der Anwendung der Blockausgleichung und der abschliessenden Spannmassausgleichung die Er-
gebnisse der Katasterphotogrammetrie denen früherer Auswertungen eindeutig überlegen sind.
Insbesondere macht sich das an den Modellübergängen bemerkbar -ein Vorteil der mathematisch
strengen Einbeziehung der Identitätsbedingungen an den Verknüpfungspunkten. (Siehe [2] ). Zahlen-
mässig oder statistisch lässt sich dieser Vorteil oft garnicht zum Ausdruck bringen. Es gibt Fälle,
bei denen der mittlere Gewichtseinheitsfehler nach der Blockausgleichung nicht deutlich besser
war, als in früheren Projekten, für welche Einzelmodell-Transformationen gerechnet wurden-
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VERGLEICHSWERT FURR DIE ANZAHL VON MODELLEN IN EINER MODELLGRUPPE MAXIMO
BOFHMENKIRCH-WEISSENSTEIN 1153
8L OCK AUSGLEICHUNG