47
7
III
Von der K. Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern ausgeführte
und bearbeitete Ergänzungsmessungen zum Präzisionsnivellement in Bayern
rechts des Rheins und in der Rheinpfalz,
Allgemeines.
Die nicht an Eisenbahnlinien gelegenen Festpunkte des bayerischen Präzisionsnivelle
ments waren ursprünglich dem Schutze der Öffentlichkeit überlassen. Da sich dieser als nicht
ausreichend erwies, ist durch Entschliessung des K. Staatsministeriums des Innern vom 9. April
1900, Nr. 7527, die Aufsicht über sämtliche nicht auf Bahneigentum gelegene Höhenpunkte
den K. Kreisregierungen übertragen und die Überwachung derselben den K. Bauämtern und den
Magistraten der unmittelbaren Städte anvertraut worden. Von den überwachten Punkten
wurden im Jahre 1903 2 8% als unbrauchbar oder verloren festgestellt. Ausserdem entbehrten
augenscheinlich von den als brauchbar gemeldeten Punkten, namentlich, wenn sie seinerzeit
an geringfügigen Bauwerken, Grenz- und Kilometersteinen angebracht worden waren, viele jener
Zuverlässigkeit, welche von den Punkten eines grundlegenden Höhennetzes verlangt werden muss.
Fixpunktstein aus Stampfbeton. (Mischungsverhältnis 1:3:3.)
7 F
о
vo
0'
cf
(<- 0.60 »|