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Die Bedeutung des Zustandes der Zellbestandteile für ihre Funktionen.
molekäl Rohrzucker enthält, einer solchen isotonisch ist, die im Liter ein
Grammolekül Traubenzueker aufweist. Bei der Vergleichung einer Rohr-
zuckerlósung mit einer Koehsalzlósung fand de Vries jedoch, daß drei
Moleküle Rohrzucker zwei Molekülen Kochsalz isotonisch sind. Wir werden
bald erfahren, worauf dieser. Umstand zurückzuführen ist. Erwähnt sei
noch, daß eine Lösung, die konzentrierter als eine isotonische ist, hyper-
tonische Lösung genannt wird. Eine solche, die weniger konzentriert ist
als die isotonische Lösung, nennt man hypotonische Lösung.
Hamburger hat im Ansehluf an die Forsehungen von de Vries mit großem
Erfolge entsprechende Beobachtungen an roten Blutkörperchen angestellt.
Er studierte, bei welcher Konzentration eines bestimmten Salzes
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halten zeigen, wie a Jeotonisctie Lósung PH ES Msn c Hypertonisehe Lósung
de Vries es fürdie Normale Zelle, —m— (1'0 Mol. Kalisalpeter)
Plasmolyse. Starke Plasmolyse.
Plasmolyse der
Pflanzenzelle festgestellt hatte. Es sei gleich hier bemerkt, daß Ham-
burger fand, daß nicht alle Blutkörperchen bei einer bestimmten Salz-
konzentration den Farbstoff einbüßen. Infolgedessen wurde die An-
nahme gemacht, daß sie nicht alle gleich resistent seien. Meines Ermessens
ist dieser Schluß nicht ohne weiteres begründet. Bei dem Austritt des
Blutfarbstoffes, ein Vorgang; der Hämolyse genannt worden ist, tritt
sicher nicht nur dieser in die Salzlösung über, sondern es kommt auch
zur Abgabe von Salzen und sonstigen in den Blutzellen gelösten Stoffen,
d. h. mit anderen Worten, es muß sich die Konzentration der zugefügten
Salzlósung an gelösten Stoffen beständig ändern. Dazu kommt dann noch
Wasser, das in den Zellen enthalten ist, d. h. auf die ersten roten Blut-
kórperchen, die ihren Farbstoff einbüben, wirkt eine anders zusammenge-
setzte Lósung ein als auf jede weitere, noch unversehrte Blutzelle. Es
liegen die Verhältnisse viel komplizierter als bei der Untersuchung der
Plasmolyse.
Wir haben bereits mehrfaeh von Ausnahmen von den er-
wühnten GesetzmüDigkeiten?) und vom besonderen Verhalten
1) Es gibt wohl in keinem Falle wirkliche Ausnahmen von Gesetzen. Sie haben
immer volle Gültigkeit. Treten „Ausnahmen“ auf, dann handelt es.sich entweder um
eine unvollkommene, vielleicht zu enge Fassung eines Gesetzes, oder aber diese unter-
liegen anderen Gesetzen. Gesetze kónnen nur dann bestimmte Naturgeschehnisse um-
fassen, wenn sich diese unter ganz bestimmten Bedingungen vollziehen. Manche so-