I 08
§. 167.
Von einer naſſen und moraſtigen Gegend.
Eine naſſe, feuchte, oder bruchigte Gegend nennt man gewöhnlich die,
über welche nur in der naſſen Jahrszeit etwas Waſſer ſteht, was aber in den
Sommermonaten abfließt, und deren Boden dann, hinlänglich aberocknet.
Eine moraſtige Gegend aber, über welche das ganze Jahr hindurch Waſſſer
ſteht, und welche gewöhnlich nicht ganz austrocknet. Da es ſowohl in großen
Ebenen und in den tiefern Gegenden, als auf den höchſten Bergen naſſe und
moorigte Gegenden giebt, so laſſen ſich dieſe darnach ſehr anpaſſend eintheilen.
Naſſe Gegenden auf ebenem und flachem Lande giebt es in den Forſten
bey Braunschweig, auch in den Neubrückſchen, Neuhäuſer und Vorsfelder
Forſten, als moraſtige aber können die Drömlingsforſten mit allem Recht an-
geführet werden, welche auch in den trockenſten Sommermonaten für den,
der nicht genau die Gegend kennt, zum Theil unzugänglich bleiben.
Nasse und moraſtige Gebirgsgegenden finden ſich auf der Höhe des Sol-
lings und des Hilſes im Weſerdiſtricte, auch auf verſchiedenen Höhen des Har-
zes, besonders oben auf dem Brocken, wo ſie von dem öftern Gebirgsnebel
den beſtändigen Zufluß von Waſſer erhalten,
§. 168.
Der Forſtbetrieb in den naſſen und moraſtigen Gegenden hat sehr viel
eigenes, und iſt von dem in den trockenen Gebirgsforſten ſehr unterſchieden.
Er erfordert beſondere Leute, beſondere Holzarten, und eine eigne besondere
Behandlung. Jene miäſſſen gleichſam zu dem beſtändigen Sumpf- und
Moraſtwaten gebohren seyn, und ſich von Jugend auf daran gewöhnet
haben, weswegen denn auch die in ſolchen Gegenden erzogenen Forſtkan-
didaten dafür vorzuziehen snd. Ein gleiches kann man von den Bäumen
und Sträuchern ſelbſt ſagen, denn auch dieſe haben in naſſen moorigten
Gegenden von denen ihrer Art, die in Gebirgen wachſen, ein sehr verſchies
denes Ansehen, besonders in der Textur ihrer Wurzeln. Man muß daher,
wenn eine Pflanzung in dergleichen Gegenden vorgenommen werden soll,
dazu auf gleichem Grunde gewachsene Pflänzlinge nehmen, ſo wie auch bey
vorzunehmenden Beſsaamungen der nöthige Saamen aus ähnlichen Gegen-
den vorzuziehen iſt, wovon in den zu beſchreibenden Forſtculturen einzelner
Holzarten mehreres vorkommen wird.
169.
§.