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wenige Nutzung der auf Culturen anzuwendenden Koſten und eine daher ents
ſtehende unthätige Gleichgültigkeit haben diese bis jett an vielen Orten noch
entfernet;z und da ſich in alten Zeiten ſelbſt oft keiner um das Eigenthum ders
ſelben bekümmerte, ſo ſind darauf die Koppelhuten und dergleichen gemeinſchafts
liche Gerechtſame entſtanden, die jet ſo manches gute Vornehmen darauf vers
eiteln, oder doch ſehr erſchweren.
§. n185.
Dieſe Koppelhuten und ſonſtige gemeinſchaftliche Gerechtsamen auf den
Heiden ſind nun gewöhnlich das größeſte Uebel und Hinderniß aller darauf vors
zunehmenden guten Einrichtungen. So leicht die Sache an ſich zu seyn ſcheint,
die Intereſſenten derſelben durch eine, oft für jeden unter ihnen vortheilhaftere,
Theilung aus einander zu setzen, so viele Schwierigkeiten zeigen ſich gewöhnlich
bey der Unternehmung einer ſolchen Theilung, bey welcher oft der geringſte Nes
benumſtand die gemeinſchaftliche gute Sache rückgängig macht und viele gute
Wünſche vereitelt, wozu denn nicht selten der dem gemeinen Mann ſo sehr ſchäd-
liche Advocatenſcharfſinn und Juſtizpedantismus das mehrſte beyträgt. Es
iſt daher bey dem Unternehmen einer Theilung solcher gemeinſchaftlichen Gerecht-
samen gleich im Anfang, da noch jeder Intereſſent für die Sache eingenom-
men iſt, und der Eifer, ſolche zu Stande zu bringen, noch größer zu seyn
pflegt, auch ſich alsdann noch weniger Nebenabsichten, Eigensinn und dergleis
chen Leidenſchaften darein gemiſcht haben, die gewöhnlich in der Folge des Ge-
ſchäfts dabey vorzukommen pflegen, dafür zu sorgen, wie man dergleichen Ues
. beln zuvorkommen könne. Gemeinſchaftliche Verträge über einen kürzern Pros
ceßgang, zur Verhütung aller langweiligen Appellationen und dergleichen Advos
catenkniffe ſind die hierzu anwendbaren Mittel.
In Ländern, worin dieſer Gegenſtand wichtiger, wie in den hiesigen, iſt,
pflegen auch wohl über die Auseinandei setzung solcher gemeinſchaftlichen Gerechts
ſamen beſondere Gesetze zu exiſliren, die die Abkürzung der darin entſtehenden
Streitigkeiten und ſonſtigen Hinderniſſe zum Endzweck haben.
§. 186.
Ausser diesen politiſchen Hinderniſſen, welche die Culturen der Heiden er-
fchweren, giebt es noch mehrere andere, die ihnen natürlich eigen ſind. Hieher
gehören , auſſer der oben bemerkten wenigern Fruchtbarkeit des Grundes und
Bodens, die entweder in der Miſchung der Erdtheile oder in der Lage, in der zu
- groſ-