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niedriger, bald ein ganz gesunder oder ein zum Theil ſchadhafter Baum bes-
nutzt werden kann, und weggenommen wird; wobey für die beſſere Benuz-
zung der Vortheil entſteht, daß man immer ſolche Bäume zuerſt nimmt,
welche fur das Bedürfniß zwar hinreichen, übrigens aber am beſten wegs
kommen können , als ſolche Stämme, die durch Wind und Wetter oder
durch einen sonſtigen Zufall beſchädigt ſind, welche Froſt- und Eisklüfte ha-
ben, welche im Stamine gedrehet ſind, oder von welchen künftig nicht viel
zu hoffen iſt u. ſ. w.
Unter dieſe leßten gehören besonders die Bäume, welche ihren ſtärkern
Zuwachs ſchon in den erſten hundert Jahren ſo weit beendiget haben, daß
ſie in den folgenden Jahren nicht mehr beträchtlich an Größe und Stärke
zunehmen, wie man das vorzüglich an ſolchen Bäumen findet, welche auf
einem Grunde ſtehen, deſſen Oberfläche nur bis auf ohngefähr drey Fuß
Tiefe für die Eiche fruchtbar , in mehrerer Tiefe aber, etwa wegen Näſſe,
oder wegen einer feſten widrigen Erdlage, unfruchtbar iſt, wo die Eichen
alſo nur in ihrer Jugend im Wohlleben, hernach aber nur ſchmachtend wachs
ſen können; oder auch an ſolchen Bäumen , welche in den erſten Jahren
eine gute Beſchüßung zwiſchen andern Bäumen genoſſen, und ſte hernach
mit dieſen verloren haben, oder auf deren Standorte der Grund und Bos
den durch große Waſſerfluthen oder ſonſtige Zufälle eine nachtheilige Verände-
rung gelitten hat. In allen dieſen und ähnlichen Fällen iſt es rathſamer,
die Eichen alsdann, wann ihre gute Zuwachsperiode beendiget zu seyn ſcheint,
zu fällen, und zu den Bedürfniſſen der geringern Holzsorten, zu Balken,
zu Stellmacherholze, zu Röhren und dergleichen zu benutzen, und ſtatt ih-
rer den Platz mit jungen Eichen wieder zu beſeßen, als ſolche Bäume in
ihrer zweyten ſchwindſsüchtigen Periode ſich und der Forſt zum Schaden läns
ger ſitehen zu laſſen.
So tritt auch bey solchen Eichen, welche zwiſchen dem büchen Baums-
holze aufgewachſen ſind, bey einer regelmäßigen Forſtwirthſchaft, gleich mit
den Büchen die Haubarkeit ein, und man kann von jenen nur höchſtens
die ſtehen laſſen, von welchen man nach aller Wahßhrſcheinlichkeit zu vermu-
then hat, daß ſte bey der künftigen Hauungsperiode von hundert bis hun-
dert und zwanzig Jahren, während welcher Zeit man nicht gut daran kom-
men kann, noch geſund und brauchbar ſeyn werden.
§. 355.