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Aber auch die Vorſicht, Bäctüe s. die Zukunft zu ſchonen, artet bey
keiner Holzart ſo sehr ins Uebertriebene aus, wie bey der Eiche, und es iſt
durch ein höchſt lächerliches Vorurcheil ch n als ein Grundgesetz allge-
mein angenommen , daß man keine alte Eiche ohne irgend eine beſtimmte
Veranlaſſung abhauen müſſe. Man findet daher faſt in allen Gegenden
die vielen größtentheils trockenen und kernfaulen Eichen ſtehen, welche ohne
alle gegründete Ursache so ganz ihrer eigenen Vergänglichkeit überlaſſen ſind:
ohngeachtet denn doch von dergleichen Bäumen noch zu ſeiner Zeit manches
gutes Stück Holz zu benutzen geweſen seyn würde, wodurch sogar manche
gehauene junge Eiche hätte geſchont werden können.
Die von vielen Forſtbedienten angeführte Ursache , daß man die alten
Eichen der Maſt wegen ſchonen müſſe, iſt, wenn man die. Seltenheit der
Maſtjahre, und was dagegen von ſolchen alten Eichen in vielen Fällen an jungem
Holze verdumpft wird, berechnet, gewiß oft ein zu unbedeutender Nutzen, als daß
man ſolchen als einen Bewegungsgrund zu einer so zweckwidrigen Schonung
annehmen könnte. Es iſt daher in den mehrſten Fällen vortheilhafter, ſolche
Bäume, deren Stämme größtentheils kernfaul zu seyn pflegen, auch nur als.
Brennholz zu benutzen, wenn ſie zu nichts besser zu gebrauchen seyn möch-
ten, damit ihre Stellen deſto ehender mit jungen Bäumen wieder beſeßtzt
werden können. Sehr oft ſind ſolche alte abſtändige Eichen zum Theil
noch mit gutem Nutzen zum Stabholz- und Schiffholzhandel zu gebrauchen.
In ſolchen Fällen, in welchen die alten Eichen zu Beweiſen der Gren-
zen, oder ſonſtiger Gerechtſame dienen, würde es freylich nicht rathſam
ſeyn, ſîe ohne die gehörigen Vorkehrungsmittel wegzunehmen. Der Ober-
förſter Schomburg nannte deswegen die alten Eichen um Neuhaus und Dan-
dorf, welche ſeit den leßten zwanzig Jahren zum Theil weder Laub nech
Borke getragen haben, seine getreuen Poſſeſſſtonsadvocaten, zum Beweise, daß
die dortigen Huten und Aenger zur Forſt gehören und mit Holz beſtanden
gewesen ſind; und ſo mag freylich manche alte Eiche in den Marienthalſchen
Forſten, im Leerer -Walde, und in dergleichen verödeten Forſtörtern mit Recht
und in vollen Ehren verfaulen.
Auch in den Harzforſten, wo die Laubholzörter mehr, wie die Nadel-
holzörter gegen die zu frühe Behütung berechtigt ſind, müſſen ſolche se c
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