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chen auf den Holzblößen, zum Beſten ihrer Nachkömmlinge, die Gerechtsanie
verwahren; auſſerdem aber muß man dieſe Monumente der vegetabiliſchen
Vergänglichkeit nicht dulden und es immer für einen Misſtand der Forſt an-
sehen, wenn hin und wieder solche alte Geſpenſter, wie Hirſchgeweyhe über das
grüne Holz, hervorragen.
§. 360.
Weil bey dem Fällen einer Eiche sehr oft die Frage vorkommt, wie alt
dieselbe seyn möchte: so kann dieses alsdann auch am zuverläſſigſten beſtimmt
werden, wenn man das untere Ende des Stamms auf der nämlichen schrägen
Fläche in der es abgehauen iſt, ctwas rein abarbeitet oder abhobelt und die
alsdann darauf deutlicher erſcheinenden Jahrsringe vom mittelſten Mark des
Stamms an bis zur Borke zählte. Bey einigen auf magern Boden oder unter
ſonſtigen widrigen Umſtänden schwach aufgewachsenen Bäumen, worin die
Jahrsringe weniger deutlich erſcheinen, kann man dabey ein Vergrößerungss
glas und zu mehrerer Gewißheit im Zählen einen Streifen Papier benutzen,
den man an den Mittelpunct des Baums bis zur Borke legt und worauf man
bey jedem Jahrsringe einen Punkt mit einer Nadel ſticht. Auf ganz gesunden
Stämmen läßt ſich auf dieſe Weiſe das Alter derselben sehr genau angeben:
ſind ſie aber kernfaul, so iſt es mit mehrern Schwierigkeiten verbunden, das
Zählen der Jahrsringe muß alsdann an dem vielleicht gesunden obern Ende
geschehen, und müſſen ohngefähr so viele Jahre zugegeben werden, als der
Baum: bis auf dieſe Höhe alt gewesen seyn mag, oder man muß durch Ver-
gleichungen anderer Bäume, deren Alter bekannt ist, ſo gut als möglich aus-
helfen, wobey es denn eben nicht schr beſiimmt herzugehen pflegt.
§. z61.
Von der forſtmäßigen Benutzung der Eiche.
Die Eichen benutzen wir ſowohl während ihres vegetirenden Lebens, als
nach demselben. Im erſtern Falle durch die Maſt und beym Betriebe auf
Waaſen und Stangenholz, bey welchem der Wurzelſtamm fortlebt und die ihm
abgenommenen Theile durch neue Triebe und Loden erſetztz; im zweyten Falle
durch den Stamm ſelbſt, wie es bey der Fällung der größern und geringern
Bäume geſchieht, deren Wurzeln nicht wieder ausſchlagen ſollene. Die Bes
nutzung der Eichenborke zur Gerberey findet in beyden Fällen Statt. Der
Gebrauch der Eichenblätter, der Galläpfel zur Färberey und dergieichen, iſt zu
unbedeutend, als daß davon hier weitläuftig gehandelt werden ſollte.
; §. 362.
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