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in vielen Hieſigen Forſtorten, der Fall, daß verſchiedene Eigenthümer anderer
Güter, auch ganze Gemeinheiten berechtigt ind, ihre Schweine entweder unents-
geltlich, oder gegen Abgabe eines beſtimmten Preises, in die Andern gehörigen
Forſten zur Maſt einzutreiben. Auf diese Weiſe ſind die mehrſten Dörfer der
beyden Weſerdiſtricte berechtigt, gewisse Oerter der Fürſtlichen Forſten am Sol-
linge und am Hilſe zur Maſt mit Schweinen zu betreiben, wofür ſie, nebſt eis
nigen Förſtergebühren, ein Gewiſſes an Hafer liefern müſſen, und woher in den
daſigen Forſtörtern der Unterſchied von Propermaſt, worin nämlich kein Anderer
Vieh zu treiben berechtigt iſt, und von Hafermaſt, da einige Gemeinheiten mit
der Maſt berechtigt ſind, entſtanden iſt. ,
Dergleichen Maſigerechtigkeiten und die dabey üblichen Gewohnheiten, auch
wie es beym Taxiren und Eintreiben der Schweine gehalten wird, pflegen nun
gewöhnlich durch Verträge, altes Herkommen und durch öffentliche Landesgeselze
und Forſtordnungen beſtimmt zu seyn; wie es auch in den hieſigen Fürſtlichen
Ländern der Fall iſt, es würde daher überflüſſig seyn, darüber hier mehreres
anzuführen.
§. z68.:
Der Werth der Maſt muß in vielen Fällen ebenfalls nach den Umſtänden
beſtimmt werden. Dieser hängt gewöhnlich von dem Preiſe des damit im Ver-
hältniß ſtehenden Maſtkorns ab, auch von den vielen oder wenigen Schweinen,
roelche in dem Maſtjahre zu haben ſind, und nach der mehrern oder wenigern
Maſi ſelbſt. Es kann daher oft ein halbes Maſtjahr vortheilhafter seyn, als
zu einer andern Zeit, wenn es an Schweinen fehlt, und das Korn im niedrig-
ſten Preiſe ſteht, ein ganzes seyn würde. Man pflegt die dafür zu zahlenden
Preiſe entweder Wochenweiſe , oder fur die ganze Maſtzeit zu rechnen, wobey
es denn auf Gewohnheit und auf die Umſtände ankommt. Wie es ubrigens
mit dem Einfehmen der Maſiſchweine, dem Ausfehmen, mit dem Controlliren
der Hirten, und so weiter, gehalten wird, das iſt genugſam bekannt und gehört
nicht hierher.
Bey dem Betreiben mit Maſtſchweinen hat der Forſtbediente besonders
darauf zu achten, daß die Hirten da, wo ſie den Pflanzungen, den jungen
Schlägen, oder ſonſt durchs Wühlen in der Erde nach der Erdmaſt ſchädlich seyn
könnten, wie es oft der Fall zu seyn pflegt, des Morgens hintreiben müſſen, weil
die Schweine alsdann hungrig ſind, und nur die Eicheln aufsuchen ; die übrige
(Erſter Theil) G g Tas
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