Full text: ... welcher die Forst-Botanik, die Naturkunde der Bäume überhaupt und die Beschreibung der Eiche enthält (Erster Theil)

  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
    
  
  
   
   
  
   
  
  
  
   
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in vielen Hieſigen Forſtorten, der Fall, daß verſchiedene Eigenthümer anderer 
Güter, auch ganze Gemeinheiten berechtigt ind, ihre Schweine entweder unents- 
geltlich, oder gegen Abgabe eines beſtimmten Preises, in die Andern gehörigen 
Forſten zur Maſt einzutreiben. Auf diese Weiſe ſind die mehrſten Dörfer der 
beyden Weſerdiſtricte berechtigt, gewisse Oerter der Fürſtlichen Forſten am Sol- 
linge und am Hilſe zur Maſt mit Schweinen zu betreiben, wofür ſie, nebſt eis 
nigen Förſtergebühren, ein Gewiſſes an Hafer liefern müſſen, und woher in den 
daſigen Forſtörtern der Unterſchied von Propermaſt, worin nämlich kein Anderer 
Vieh zu treiben berechtigt iſt, und von Hafermaſt, da einige Gemeinheiten mit 
der Maſt berechtigt ſind, entſtanden iſt. , 
Dergleichen Maſigerechtigkeiten und die dabey üblichen Gewohnheiten, auch 
wie es beym Taxiren und Eintreiben der Schweine gehalten wird, pflegen nun 
gewöhnlich durch Verträge, altes Herkommen und durch öffentliche Landesgeselze 
und Forſtordnungen beſtimmt zu seyn; wie es auch in den hieſigen Fürſtlichen 
Ländern der Fall iſt, es würde daher überflüſſig seyn, darüber hier mehreres 
anzuführen. 
§. z68.: 
Der Werth der Maſt muß in vielen Fällen ebenfalls nach den Umſtänden 
beſtimmt werden. Dieser hängt gewöhnlich von dem Preiſe des damit im Ver- 
hältniß ſtehenden Maſtkorns ab, auch von den vielen oder wenigen Schweinen, 
roelche in dem Maſtjahre zu haben ſind, und nach der mehrern oder wenigern 
Maſi ſelbſt. Es kann daher oft ein halbes Maſtjahr vortheilhafter seyn, als 
zu einer andern Zeit, wenn es an Schweinen fehlt, und das Korn im niedrig- 
ſten Preiſe ſteht, ein ganzes seyn würde. Man pflegt die dafür zu zahlenden 
Preiſe entweder Wochenweiſe , oder fur die ganze Maſtzeit zu rechnen, wobey 
es denn auf Gewohnheit und auf die Umſtände ankommt. Wie es ubrigens 
mit dem Einfehmen der Maſiſchweine, dem Ausfehmen, mit dem Controlliren 
der Hirten, und so weiter, gehalten wird, das iſt genugſam bekannt und gehört 
nicht hierher. 
Bey dem Betreiben mit Maſtſchweinen hat der Forſtbediente besonders 
darauf zu achten, daß die Hirten da, wo ſie den Pflanzungen, den jungen 
Schlägen, oder ſonſt durchs Wühlen in der Erde nach der Erdmaſt ſchädlich seyn 
könnten, wie es oft der Fall zu seyn pflegt, des Morgens hintreiben müſſen, weil 
die Schweine alsdann hungrig ſind, und nur die Eicheln aufsuchen ; die übrige 
(Erſter Theil) G g Tas 
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