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fen wird. Es macht alſo dieſe Holzbenutzungsart bey der Forſtwirthſchaft selbſt
keinen weitern Unterſchied, als daß der Forſteigenthümer oder Forſibediente es
in vielen Fällen als eine gute Gelegenheit ansehen und benutzen kann, manchen,
zu andern Arbeiten wenig tauglichen, Baum an die Faßbinder vorcheilhaft abs
zugeben, und dadurch sowohl einen höhern Werch für den Baum ſselbſt zu erhals
ten, als auch manche alte Eiche, welche ſich und andern Bäumen oft zum Scha-
den ſteht , anzubringen und loszuwerden.
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Einen weit wichtigern Einfluß aber kann der größere Stabholzhandel ins Aus-
land auf die gewöhnliche Forſtwirchſchaft Haben; es verdient daher dieser Gegens
ſtand um so mehr weitläuftig abzehandelt zu werden, weil solches Stabholzs-
ſchlagen ſehr oft als eine Forſtrevolution anzusehen iſt, die sowohl zu ſchädlichen
Folgen Anlaß geben, als auch zur Verbeſſerung der Forſt ſelbſt, und zum unge-
wöhnlichen Gewinn einer beträchtlichen Summe Geldes angewendet werden
kann, und weil dabey ſo viele Dinge vorkommen, welche man gewöhnlich erſt
aus der Erfahrung zu erlernen pflegt, wenn es zu ſpät und man erſt durch Scha-
den klug geworden iſt.
§. 410.
Für das Stabholz zum auswärtigen großen Handel ſind folgende Sorten
als gewöhnliche gängige Kaufmannswaare bekannt und angenommen :.
Piepenſtäbe müssen nach Rheinländiſchem Maaße gerechnet tus s: gol
[.
Orhoftſtäbe s 3 s 4 –~ 4
Tonnenſtäbe s s ; 3 ~ 4
Bodenſtäbe - - [ s 2 ] 4 –~
ſie müſsſen alle fünf bis ſieben Zoll breit ſeyn, und der Dicke nach werden ſie in
drey Sorten getheilet, von denen
die 1ſte Sorte 2 Zoll und darüber
die 2te © 1Z— und
die zee ~ tZ Zoll dick iſt, wobey denn, in den Orten, wo dieſer Handel
getrieben wird, auch die Regel gilt, daß ein Stab der erſten Sorte zur zweyten
oder zur dritten geworfen und gerechnet wird, wenn er nicht an allen Seiten
volle Stärke hat, oder wegen einiger Riſſe oder Mängel nicht als ein voller
Stab der erſten oder der zweyten Sorte benutzt werden kann.
Auſ-