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dazu hergegebene Holz, nach den erfolgten Stäben, schock - oder ringweise die
feſtgeſeßte Zahlung erhäll. Jm erſtern Falle kann der Forſteigenthümer ſein
Holz zwar weit beſſer ausnutzen, besonders wenn er damit nicht zu ſehr eilt, und
nicht mehr Arbeiter anſtellt, als gehörig überſehen werden können. Gewöhnlich
fehlt es aber den mehrſten Forſtbeſiern an den dazu nôöthigen geschickten Arbeis
tern und an der genauern Kenntniß der Waare, welche, weil dazu weniger
geübte Stabholzschläger genommen werden, auch faſt niemals die gehörige Nets
tigkeit und das erforderliche kaufmännische Ansehen erhält, wodurch denn ben
der Ablieferung derſelben ſehr oft verdrießliche Zänkereyen zu entſtehen pflegen,
beſonders wenn der Forſteigenthumer und die Forſtbedienten das Auswracken
der Stäbe noch nicht gesehen, und ſich die Sache überhaupt angenehmer und
leichter vorgeſtellt haben.
§. 422.
Im zweyten Falle, wenn der Holzhändler die Arbeiter ſtellt und die
Stäbe auf seine Rechnung machen läßt, pflegt es denn wohl freylich nicht so
haushälteriſch herzugehen, besonders wenn der Handel nur auf eine gewiſse
Anzahl Schocke oder Ringe Stabholz, und nicht auf eine gewiſſe Anzahl
Bäume gemacht iſt, weil der Holzhändler so wenig, als ſeine Arbeiter,
ſich darum zu bekümmern braucht, ob auf einen Ring ein Dutzend Eichen mehr
oder weniger verwüſter und nur aus solchen Stücken Stäbe gespalten werden,
woraus es mit der wenigſten Mühe geſchehen kann,. wobey denn nothwendig
eine große Menge gutes Holz zum Abfall- oder Feuerholze geworfen wird.
Gewöhnlich pflegt denn eben der dabey übliche Satz, daß alle Stäbe, welche
nicht die volle gehörige Maaße der Dicke und Breite nach, oder welche einige
andere oben bemerkte Fehler haben, als Wrack oder Ausschuß nur zur Hälfte,
alſo zwey für einen gelten sollen, zum Schaden des Verkäufers gemißbraucht
und die Arbeiter heimlich angewieſen zu werden, die Stäbe in etwas geringerer
Maaße der Dicke nach auszuarbeiten, weil der Holzhändler ſie alsdann für die
Hälfte des Werths erhält, und ſie doch in Bremen oder Hamburg entweder
gegen volle Zahlung oder wenigſtens. gegen einen unbedeutenden Rabbat als
Stäbe der zweyten Sorte von ein und dreyviertel Zoll Dicke anzubringen im
Stande iſt. Dieses leztere gehört unter die feinern Kunſtgriffe der Holzhändler,
auf die der Verkäufer vorzüglich zu achten hat, wenn er ihnen entgehen will.
Wenn bey einem großen S 60 Ü Cndei dem Holzhändler die Eichen
ſtückweiſe auf dem Stamme angewiesen und verkauft werden:; ſo kann es dem
Forſt-
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