Full text: ... welcher die Forst-Botanik, die Naturkunde der Bäume überhaupt und die Beschreibung der Eiche enthält (Erster Theil)

      
   
    
    
     
    
    
     
    
    
  
      
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dazu hergegebene Holz, nach den erfolgten Stäben, schock - oder ringweise die 
feſtgeſeßte Zahlung erhäll. Jm erſtern Falle kann der Forſteigenthümer ſein 
Holz zwar weit beſſer ausnutzen, besonders wenn er damit nicht zu ſehr eilt, und 
nicht mehr Arbeiter anſtellt, als gehörig überſehen werden können. Gewöhnlich 
fehlt es aber den mehrſten Forſtbeſiern an den dazu nôöthigen geschickten Arbeis 
tern und an der genauern Kenntniß der Waare, welche, weil dazu weniger 
geübte Stabholzschläger genommen werden, auch faſt niemals die gehörige Nets 
tigkeit und das erforderliche kaufmännische Ansehen erhält, wodurch denn ben 
der Ablieferung derſelben ſehr oft verdrießliche Zänkereyen zu entſtehen pflegen, 
beſonders wenn der Forſteigenthumer und die Forſtbedienten das Auswracken 
der Stäbe noch nicht gesehen, und ſich die Sache überhaupt angenehmer und 
leichter vorgeſtellt haben. 
§. 422. 
Im zweyten Falle, wenn der Holzhändler die Arbeiter ſtellt und die 
Stäbe auf seine Rechnung machen läßt, pflegt es denn wohl freylich nicht so 
haushälteriſch herzugehen, besonders wenn der Handel nur auf eine gewiſse 
Anzahl Schocke oder Ringe Stabholz, und nicht auf eine gewiſſe Anzahl 
Bäume gemacht iſt, weil der Holzhändler so wenig, als ſeine Arbeiter, 
ſich darum zu bekümmern braucht, ob auf einen Ring ein Dutzend Eichen mehr 
oder weniger verwüſter und nur aus solchen Stücken Stäbe gespalten werden, 
woraus es mit der wenigſten Mühe geſchehen kann,. wobey denn nothwendig 
eine große Menge gutes Holz zum Abfall- oder Feuerholze geworfen wird. 
Gewöhnlich pflegt denn eben der dabey übliche Satz, daß alle Stäbe, welche 
nicht die volle gehörige Maaße der Dicke und Breite nach, oder welche einige 
andere oben bemerkte Fehler haben, als Wrack oder Ausschuß nur zur Hälfte, 
alſo zwey für einen gelten sollen, zum Schaden des Verkäufers gemißbraucht 
und die Arbeiter heimlich angewieſen zu werden, die Stäbe in etwas geringerer 
Maaße der Dicke nach auszuarbeiten, weil der Holzhändler ſie alsdann für die 
Hälfte des Werths erhält, und ſie doch in Bremen oder Hamburg entweder 
gegen volle Zahlung oder wenigſtens. gegen einen unbedeutenden Rabbat als 
Stäbe der zweyten Sorte von ein und dreyviertel Zoll Dicke anzubringen im 
Stande iſt. Dieses leztere gehört unter die feinern Kunſtgriffe der Holzhändler, 
auf die der Verkäufer vorzüglich zu achten hat, wenn er ihnen entgehen will. 
Wenn bey einem großen S 60 Ü Cndei dem Holzhändler die Eichen 
ſtückweiſe auf dem Stamme angewiesen und verkauft werden:; ſo kann es dem 
Forſt- 
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