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| bey die nicht vorherberechneten Nebenkoſten gewöhnlich den gehofften Vors
« MÇ€N) theil zu verſchlingen pflegen.
O MM|ÖÇ. §. 425.
M=W+II Der Werth und Preis des Stabholzes richtet ſich in den hieſigen
I MI MI Landen nach den Koſten, welche für den Transport bis Bremen oder
Hamburg, und alſo bis an die fslößbaren Ströme anzuwenden ſind; es
läßt ſich deswegen nichts gewiſſes beſtimmen, auch hängen die Preiſe in
;: den Seeſtädten ſelbſt ſehr von Zeit und Gelegenheit abs.. In Hamburg
. [M pflegt der Preis gewöhnlich 10 Procent theurer, als in Bremen, zu ſeyn,
PMMIMI überhaupt aber ſind ſte dort in Vergleichung mit den hieſigen Preisen aufs
mM IN fallend theuer, demohngeachtet aber würde ſchwerlich für einen, der nicht
| IM Kaufmann iſt, etwas dabey zu gewinnen ſeyn, wenn er ſich damit befaſſen
wollte, ſein Stabholz aus den hieſigen Gegenden nach Bremen oder Hams-
burg transportiren und da verkaufen zu laſſen, weil das Flößen, die vielen
Weſer- oder Clbzölle, die Stapelrechte, das Ausladen in benannten Städ-
ten, und alle die bey dicſen Dingen vorkommenden nicht vorher zu berechs
nenden Kosten und die jedem, der nicht Kaufmann iſt, dabey leicht ge-
machten Chikanen den erwarteten Vortheil aufheben. Es iſt deswegen jedem
Forſteigenthümer der hieſigen Gegenden von Deutſchland vielmehr anzura-
then, ſich von dem Werth der Waare in den Seehandelsſtädten und von
den dabey üblichen Kaufmanns - Schlichen zu unterrichten, und dann mit
einem ſichern nicht chikanirenden Kaufmanne dahin übereinzukommen , daß
'N dieser von ihm die fertige Waare entweder in der Forſt, oder am nächſten
Amn I flößbaren Fluſſe übernehme.
: §. 426. i
MIM Aus obigen Bemerkungen 'erhellet, daß ein Stabholzhandel im Großen nur
j I | in ſolchen Forſien vortheilhaft Statt findenkann, in welchen eine große Anzahl abs
gängiger Eichen ſteht, die zu nichts beſserm, als dazu benutzt werden können, und
alſo vorzüglich in solchen Forſten anzurathen sey, welche in Betreff der zu vies
len alten Eichen nicht ganz regelmäßig behandelt ſind. Es wird deswegen
dieſer Holzhandel bey der jetzt allgemeiner eingeführten bessern Forſtwirth-
ſchaft immer mehr und mehr eingeſchränkt, und dieſe Waare künftig noch
einen höhern Preis gewinnen, welche ſchon jelzt in großer Menge aus den
ungeheuern großen Waldungen in Amerika, wo nur dafür das Arbeitslohn
in Anſchlag kommt, zugeführt wird.
§. 427.