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. Danun nach dem §. 4. dieſe Holzarten in Rückſicht uf die | Deſtindigkei j
ihrer Blätter getheilet werden können : ,
1) in allzeit grüne, und
2) in nur im Sommer grüne Hölzarceltz ſo gehören zu den allzeit grunen
Die Fichte oder Rothtanne. Die Heide.
Die Weißtanne. j Die Sumpfheide.
Die Kiefer. Die Bärenbeere.
Die Weywmouthskiefer. Der Torfrosmarien.
Der Tarus. ; Der kriechende Ginſter.
Die Hülſe. Die Krähenbeere.
Der Wach 1holderſtrauch. Die Kronsbeere.
Der Kühnpoſt. : Der Epheu.
Der große Bronibeerſtrauch Die Ackerbrombeere.
Der Mistel. Die Mooßbeere.
Diese Holzarten sind in den beſten Forſtſchriften unker die allzeit grünen Holzs
arten aufgenommen, doch ſcheinen mir einige derselben, z. B. die Brombeerar-
ten, ſich dazu nicht recht zu qualificiren, weil die Blätter, welche ſie den Winter
über zum Theil behalten, oft bald ein wintermäßiges dürres Ansehen bekommen,
und vor dem Ausbruch der neuen Blätter abfallen.
Alle übrige hier nicht benannte einheimiſche Holzarten, ſind nur im Som-
mer grüne Holzarten.
§. 25.
Von der Eintheilung der Holzarten in loeithe und
harte Holzarten.
Da es bey der forſimäßigen Benutzung der Holzarten , in verschiedener
Abſicht auf ihre mehr oder wenigere Härte ankömmt: so ſind "olche zweckmäßig
in harte und weiche Holzarten abzutheilen: Es iſt dieſe Abtheilung an ſich eben
ſo unbeſtimmt, wie es mehrere dergleichen in dieſem Fache ſind , indem die
Grenzen zwiſchen der größern oder geringern Härte einer Holzart gegen die ans
dere oft durch Nebenumſtände verhältnißmäßig angenommen wird. So rechnet
man beim Kohlenweſen verſchiedene zu den harten Holzarten, welche die Pro-
feſſioniſten mit Recht für weiche Hölzer anſehen. Indeſſen hat dieſe theoretiſchs
uns