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§. 129.
Durch die Mittel der Vorsorge müſſen dem Wurme alle Gelegen-.
heiten benommen werden, ſich ernähren und leicht vermehren zu können.
a) Es müſſen also keine grün geschlagenen Holzvorräthe in solcha
Gegenden, worin man Käfer bemerkt, so lange Zeit liegen
bleiben, bis die darin befindliche Brut ihre Vollkommenheit er-
reicht hat.
b) Ein gleiches findet bei den Windfällen Statt, auf die der Forſt-
mann immer ein wachsames Auge haben muß, weil sie die
gefährlichſte Gelegenheit zur Vermehrung der Käfer geben.
Liegen nun solche oder auch die oben bemerkten frischen Holz-
vorräthe in einer solchen Lage, daß die warmen Winde das
Ausfliegen des Käfers begünſtigen ; so sind sie für die unter
dem Winde ſtehenden Forſtörter noch um so gefährlicher.
e) Es müſſen also solche vom Käfer angeſtochenen Holzvorräthe , wenn
ie nicht bei Zeiten aus dem Holze weggeſchafft oder in Meiler
gebracht, und vor dem Ausfliegen des Wurms verkohlt werden
können, abgeborkt werden.
d) Auch müſſen die sämmtlichen , im Walde liegenden Holzvorräthe, ſie
mögen von grün gehauenem Holze oder von Windfällen herrüh-
ren, wenn ſie nicht bei Zeiten abgefahren werden können, we-
nigſtens in so weit aufgearbeitet werden , daß die Käfer darin
keine Nahrung finden, und ihre Brut. darin zerſtört werde. An
solchem Holze wird dann die Rinde nur ſtreifenweiſe abgebeilt,
da sie sich nicht immer gut abborken läßt, welches in so weit
zum Austrocknen der Borke hinreicht, daß der Käfer darin nicht
mehr aufkommt. i
e) Diese Vorsicht wird alsdann um so vöthiger, ipenn man hin uu. |
wieder in den ſtehenden Öertern einige gelb gewordene Stämme
wahrnimmt, wie man ſsolches besonders in bergigten Forſten
von einem Abhange des Berges zum andern leicht bemerken
kann. Solche gelb gewordene Bäume verrathen den Käfer
schon in einem ungewöhnlichen Uebermaaße, und miüſſen fleißig
aufgesucht,’ niedergehauen und abgeborkt werden, In diesem
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