Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

  
  
  
   
I 1 § 
Käfer bald zu s{wärmen anfangen, indem ſie alsdann friſch- 
gefälltes Holz aufsuchen. 
Uebrigens iſt es für unserm Harz als Vorsorge gegen dies ſchreck- 
liche Forſtübel nicht genug zu empfehlen, bei jeder Gelegenheit, bei jeder 
vorzunehmenden Hauung darauf Rücksicht zu nehmen. Das Aufräumen 
der alle Jahr angeſtochenen Bäume , aller Windfälle , aller einzeln stehen: 
den Stämme in den durchlöcherten haubaren Forſtorten, oder, wo sonſt die 
Vermehrung des Käfers zu befürchten iſt, muß immer das unwandelbare 
Beſtreben des Forſtmanns bleiben. Vor allen muß er sich, wenn auch 
nur entfernte Gefahr übrig bleibt, nicht zu sehr darauf verlaſsen, daß 
man den Winter über wohl mit dem Aufräumen der angeſtochenen Stämme 
zu den gewöhnlichen Bedürfnissen fertig werden würde, denn oft hat 
man nicht geglaubt, daß so viel frischer Wurmfraß vorhanden gewesen 
sey , und oft treten andere Arbeiten, z. B. Flößen und dergl. früher im 
Jahre als man vermuthete, ein, wozu die Arbeiter abgegeben werden 
müſſen, wodurch man also mit jenem fertig zu werden behindert wird. 
Leider! haben wir ja ſchon oft die übeln Folgen von dergleichen Vorfällen 
und Versäumnissen empfinden müſsen! : 
Um bei nachlaſssſendem Uebel bei der letztern großen Wurmtrockniß 
im Blankenburgiſchen mit mehrerer Zuverläßigkeit die frisch angeſtochenen 
Bäume aufzufinden, war die zweckmäßige Verordnung gegeben worden, 
daß alle 4 Wochen ein förmliches allgemeines Nachsehen durch . besonders 
dazu benannte Aufseher geschehen mußte, und zwar so lange Zeit , bis 
alle zu befürchtende Gefahr vorüber war. Ueberhaupt sollte man in kei- 
nem Fache mehr auf Achtsamkeit und Fleiß der Forſtbedienten halten , und 
ſtrenger seyn, als bei dem, was auf Wurm- oder Käfertrockniſſen Bezie- 
hung hat, weswegen denn auch alle auffallenden Versäumnissen, z. B. 
für die in den Revieren unbemerkte trockne Bäume, aus den die Käfer 
längst ausgeflogen sind, für veranlaßtes dann unnöthig gewordenes Abbor- 
“ken derselben u. s. w. scharf gerügt und beſtraft werden sollten. 
§. 130. 
Rettungsmittel sind, wenn das Uebel schon überhand genommen 
hat, nur sehr wenige anwendbar, daher sie im Anfange der drohenden 
  
    
    
    
    
    
  
   
    
   
    
   
    
	        
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