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. §. r139.
Da die Wurmtrockuiß zu den Uebeln gehört, die man auch wider
alles Verschulden aus den angrenzenden Holzungen erhalten kannz so soll-
ten billig hierüber einige Grenzgesetze und Verträge festgesetzt werden , wo-
durch der fleißige Forſtwirth gegen seinen nachläſſigen, oder gegen den für
die oben bemerkte entgegengeſettte Käfertheorie eingenommenen Nachbar
hinlänglich gesichert seyn könnte. Wenigstens iſt dieser Punkt -für die
Besitzer großer Nadelholzwaldungen zu wichtig, als daß ſie hier nicht
darauf aufmerksam gemacht werden sollten. Ein Beispiel von solcher ge»
fährlichen Nachbarschaft führt auch der Wiidmeiſter von Haas in ſeinen
Beobachtungen über den Borkenkäfer an. Er hatte nemlich die ihm an-
vertrauten Anspachiſchen Fichtenwälder im Herbſte 1783 durch das Ab- *
hauen der angeſtochenen Stämme gereinigt. Weil aber in den Aichſtädti-
schen Forsten dieses Mittel versäumt war ; so wurden in diesen darauf
ganze Orte wurmtrocken, und die angrenzenden Anspachiſchén Fichtenwal-
dungen von neuem angeſtochen, und mehrere Beiſpiele könnte ich hier
anführen, wo angrenzende Orte bloß durch Nachlaſſigkeit und Eigensinn
der Nachbaren verloren gegangen sind.
Bei einer gefährlich überhand genommenen Trockniß sucht jeder na-
türlich erst da zu retten, wo er für ſich selbſt die Gefahr am dringendſten
findet, und in den Grenzorten wird dann oft zuletzt gearbeitet, man thut
in solchen Fallen am besten, seinem Nachbar zur Aufraumung ſoicher ge-
fährlicher Trockniſsen bei Zeiten auf alle Weise behülflich zu seyn , als ſich
mit ihm in unnütze Verhandlungen einzulaſſen , damit das Uebel der
Grenze nicht zu nahe komme. G
§. 140.
Weil die in den Nadelholzforſten des Fürſtenthums Blankenburg in
den Jahren 1798 bis 180x entſtandene große Wurmtrockniß mit mehrerer
Sachkenntniß , als die vormaligen am Harze behandelt iſtz so möchte es
meinen Lesern nicht unangenehm seyn, sowohl von der Veranlassung der-
selben, als von den Resultaten der dagegen ſtatt gefundenen Behandlung
hier einige Nachrichten zu finden, um so mehr, da es jedem Forſtmanne
auffallend seyn muß , wie ein solches Uebel in einem Lande, wo nicht