Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

     
    
    
   
   
    
    
   
   
   
    
   
   
       
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gefällten Stämmen eintritt, gewöhnlich läßt man jetzt die Stucken nach 
den Umständen 5 ~ 10 Jahre bis zum Roden ſtehen. 
Die Fichten - Stucken eignen sich zu solcher Arbeit beſser, wie jede 
andere Holzart, indem die ſtärkern Wurzeln nahe an denselben größten- 
theils über der Erde liegen, bequemer abgehauen und die Stucken selbſt 
leichter als bei andern Holzarten gespalten werden können, weswegen dann 
auch am Harze dabei außer einem Hebebaum und dem gewöhnlichen Holz- 
hauerwerkzeuge keine weitere Vorrichtungen üblich sind, die sich übrigens 
auch mehr für den Sand- und Heideboden, als für den feſten, ſteinigten 
Gebirgsboden eignen mögen. 
: §. 1x70. : 
Die Fichten- Stucken werden gewöhnlich zu 80 Kubikfuß gemaltert, 
wobei das Maltermaaß um einige Zoll stärker genommen zu werden pflegt, 
und also nach solchen der eigentliche Kubik - Inhalt des Malters um einige 
Kubikfuß größer wird, welches Uebermaaß man aber auf das weniger 
Dichtlegen und die ungleiche Länge des krummen Wurzelholzes rechnet. 
Die Holzhauer pflegen dabei die beim Spalten des Stuckens erfolgte 
breite Stammſtücke an die Seiten des Malters breit aufzustellen, und 
dabei die Höhlung dazwischen mit kleinen Wurzelſtücken auszufüllen, welche 
Malterungsweiſe die Benennung von Spiegel- oder Blendmaltern erhalten 
hat, in mehreren Oberforſteien abgeschafft, in andern aber noch beibehal- 
ten iſt, da unter den Oberforſtbedienten, wie es über mehrere wichtigere 
und unwichtigere Gegenſtände oft der Fall iſt, auch die Frage: ob die 
Holzhauer bei der einen oder bei der andern Weise ihre nicht ungewöhn- 
lichen kleinen Betrügereien leichter gelten machen könnten, noch sehr be- 
ſtritten wird. Jch selbſt habe mich von den betrüglichen Maltern hinter 
jenen Spiegelblenden aber zu oft überzeugt , und es daher abgeschafft. Das 
fürs Stuckenroden zu zahlende Lohn hängt von der Eigenschaft der Stuk- 
ken, von der Lage der abzurodenden Orte und von manchen Nebendingen 
ab , gewöhnlich werden fürs Malter 8 bis 10 Ggr. gezahlt. 
§. :: I7 T- 
Das von den Fichten - Stucken : Wurzeln zu gewinnende Holz 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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