Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

  
  
    
     
      
     
    
  
  
  
  
  
  
    
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giebt, wenn's noch gehörig gesund iſt, sehr gute Kohlen zu allen Arten 
Schmelzfeuren in den sogenannten hohen Oefen, da solche eine stärkere 
Beſchickung und das Gebläse besser, als Fichten - Stammholzkohlen ertra- 
gen, daher den weicheren Laubholzkohlen gleich geachtet werden. Mehre- 
res wird der Leser hiervon in dem Abschnitte von der Benußung des 
Fichtenholzes zu Kohlen und Feurung finden. 
§. 172. 
Die von Stucken zu gewinnende Holzmaſſe iſt sehr beträchtlich, unb 
kann auf Forſtorten die mit starkem Holze, wovon eine einigermaßen ver- 
hältnißmäßige Anzahl Stämme zu Bloch- und Bauholz ausgehalten wor- 
den, bestanden waren, bei dem dort üblichen hohen Abhieb der Stämme 
      
     
   
    
oft bis zum gleichen Ertrage des danon erfolgten Stammkohlholzes ange- - 
schlagen werden, so daß es mit der dortigen Forſtwirthschaft nicht genau 
bekannten Collegen auffallend iſt, wenn sie von Bäumen ganz entblößt 
geſtandene Gehäue nach dem Stuckenroden wieder mit Malterbänken fo . 
reich besetzt sehen. 
§. . 173. 
In älteren Zeiten wurden am Harze sehr wenige Stucken, höchſtens 
nur auf den dazu vortheilhaft liegenden Forſtorten gerodet, und während 
den unglücklichen Käfertrocknißperioden, wo man um die Vernußung. un- 
geheurer Waldvorräthe verlegen war, und so gar große Forſtorte mit 
ihren sämmtlichen trocknen Beständen viele Jahre lang ſtehen , und so der 
Vergänglichkeit überlassen blieben, konnte nicht wohl an Stuckenroden ge- 
dacht werden, welches denn überhaupt auch erſt jetzt seitdem jene alten 
Waldvorräthe aufgeräumt sind, vorzüglich in solchen Harzgegenden, wo 
der Holzmangel fühlbarer geworden, mit dem gehörigen Eifer betrieben 
wird, dergeſtallt, daß schon seit einigen Jahren dies, als die Hauptbe- 
triebsarbeiten zur Befriedigung der beträchtlichen Hüttenbedürfniſſe ange- 
ſehen, und am uUnterharze vorzüglich die Kohlungen mit Stucken faſt 
allein betrieben werden. Auch traten vordem mehrere auf Huhdeberechti- 
gungen und Culturen Beziehung habende Umſtände ein, (m. f- §. 450 68) 
die es, wenn es auch sonst vortheilhaft gewesen wäre, nicht rathſsam 
  
	        
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